Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 8 Teilung durch den Eigentümer

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist.

(2) Im Fall des Absatzes 1 gelten § 3 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3, § 4 Absatz 2 Satz 2 sowie die §§ 5 bis 7 entsprechend.

(3) Wer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den anderen Wohnungseigentümern anstelle des teilenden Eigentümers als Wohnungseigentümer, sobald ihm der Besitz an den zum Sondereigentum gehörenden Räumen übergeben wurde.

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VwGO: Keine Stufenklage, wenn Auskunft nicht dem Zweck der Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient

21.06.2016

Eine Stufenklage ist nicht zulässig, wenn sie dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Information über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll.
Verwaltungsrecht

WEG: Zur Klagebefugnis bei unwirksamen Erwerb des Wohnungseigentums

07.09.2012

nur der wahre Berechtigte ist Träger der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechten und Pflichten-BGH vom 20.07.12-Az:V ZR 241/11
Immobilienrecht

Grundstücksrecht: Grundpfandrechtsgläubiger müssen Begründung von Wohnungseigentum nicht zustimmen

19.04.2012

Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten-BGH vom 09.02.12-Az:V ZB 95/11
Grundstücksrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Wohnungsgrundbuchverfügung - WoEigVfg | § 1


Für die gemäß § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 175) für jeden Miteigentumsanteil anzulegenden besonderen Grundbuchblätter (Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher) sowie für die gemäß § 30 Ab

Wohnungsgrundbuchverfügung - WoEigVfg | § 9


Die nähere Einrichtung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher sowie der Wohnungs- und Teilerbbaugrundbücher ergibt sich aus den als Anlagen 1 und 3 beigefügten Mustern. Für den Inhalt eines Hypothekenbriefs bei der Aufteilung des Eigentums am bel

Wohnungsgrundbuchverfügung - WoEigVfg | § 6


Sind gemäß § 7 Abs. 1 oder § 8 Abs. 2 WEG des Wohnungseigentumsgesetzes für die Miteigentumsanteile besondere Grundbuchblätter anzulegen, so werden die Miteigentumsanteile in den Spalten 7 und 8 des Bestandsverzeichnisses des Grundbuchblattes des Gru
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 30 Wohnungserbbaurecht


(1) Steht ein Erbbaurecht mehreren gemeinschaftlich nach Bruchteilen zu, so können die Anteile in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Mitberechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestim

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 2 Arten der Begründung


Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums


(1) Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eig

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum


(1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bes

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 4 Formvorschriften


(1) Zur Einräumung und zur Aufhebung des Sondereigentums ist die Einigung der Beteiligten über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich. (2) Die Einigung bedarf der für die Auflassung vorgeschriebenen Form.

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2019 - V ZR 330/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 330/17 Verkündet am: 8. März 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2012 - V ZR 241/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND VERSÄUMNISURTEIL V ZR 241/11 Verkündet am: 20. Juli 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2014 - V ZR 100/13

bei uns veröffentlicht am 14.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 100/13 Verkündet am: 14. Februar 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2003 - IV ZR 122/02

bei uns veröffentlicht am 29.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 122/02 Verkündet am: 29. Oktober 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2002 - IX ZR 434/00

bei uns veröffentlicht am 17.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 434/00 Verkündet am: 17. Januar 2002 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2002 - V ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am 07.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2005 - V ZR 328/03

bei uns veröffentlicht am 17.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 328/03 Verkündet am: 17. Juni 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2010 - V ZR 40/09

bei uns veröffentlicht am 15.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 40/09 Verkündet am: 15. Januar 2010 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2019 - V ZR 203/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/18 Verkündet am: 13. Dezember 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2002 - V ZR 90/01

bei uns veröffentlicht am 19.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 90/01 Verkündet am: 19. April 2002 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2019 - V ZB 119/18

bei uns veröffentlicht am 19.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 119/18 vom 19. September 2019 in dem Notarbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BeurkG § 53; BNotO § 15 Abs. 2 a) Der Notar hat die Amtspflicht, vor der Vollziehung einer Erk

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - VIII ZR 143/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 143/15 Verkündet am: 6. April 2016 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2002 - V ZB 39/01

bei uns veröffentlicht am 20.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 39/01 vom 20. Juni 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG §§ 26, 43 Abs. 1 Nrn. 2 und 4; AGBG § 11 Nr. 12 lit. a a) Der Verwalter ist zur Anfechtung des Eigentümerb

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2019 - V ZR 271/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 271/18 Verkündet am: 25. Oktober 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2019 - V ZB 145/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 145/18 vom 19. Dezember 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 135, 136; WEG § 8; BauGB § 15 Abs. 1 Satz 2, § 172 Abs. 2 a) Das Grundbuchamt darf den Vollzug ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2007 - V ZB 18/07

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 18/07 vom 14. Juni 2007 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB § 928 Abs. 1 Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig. BGH, Beschl. v.

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Feb. 2004 - II ZR 218/01

bei uns veröffentlicht am 09.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 218/01 Verkündet am: 9. Februar 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2001 - V ZR 282/00

bei uns veröffentlicht am 23.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 282/00 Verkündet am: 23. November 2001 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2013 - V ZR 96/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/12 Verkündet am: 22. November 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 134/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 134/17 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12; BGB § 183 Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußer

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2011 - V ZR 247/10

bei uns veröffentlicht am 10.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 247/10 vom 10. November 2011 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Roth u

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Okt. 2004 - V ZR 210/03

bei uns veröffentlicht am 01.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 210/03 Verkündet am: 1. Oktober 2004 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2004 - V ZB 22/04

bei uns veröffentlicht am 07.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 22/04 vom 7. Oktober 2004 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG §§ 8, 16 Abs. 2; BGB § 242 (Ba) Ob eine Regelung über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftli

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2011 - V ZR 208/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 208/09 Verkündet am: 25. Februar 2011 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf di

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2008 - V ZB 85/07

bei uns veröffentlicht am 05.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 85/07 vom 5. Juni 2008 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 16 Abs. 2 Vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für die eine Auflas

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2008 - V ZR 20/07

bei uns veröffentlicht am 03.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 20/07 vom 3. Juli 2008 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 3. Juli 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Lemke, die Richterin Dr. Stresemann und die R

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2003 - V ZR 447/01

bei uns veröffentlicht am 05.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 447/01 Verkündet am: 5. Dezember 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2003 - IV ZR 233/01

bei uns veröffentlicht am 19.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 233/01 Verkündet am: 19. März 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2008 - V ZR 97/07

bei uns veröffentlicht am 18.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 97/07 Verkündet am: 18. Juli 2008 L e s n i a k, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2006 - V ZR 289/05

bei uns veröffentlicht am 13.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 289/05 Verkündet am: 13. Oktober 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2012 - V ZB 103/11

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 103/11 vom 29. März 2012 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. März 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr..

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2017 - V ZB 168/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 168/16 vom 24. April 2017 in der Grundbuchsache ECLI:DE:BGH:2017:240417BVZB168.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2017 - V ZB 159/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 159/16 vom 24. April 2017 in der Grundbuchsache ECLI:DE:BGH:2017:240417BVZB159.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2017 - V ZB 148/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 148/16 vom 24. April 2017 in der Grundbuchsache ECLI:DE:BGH:2017:240417BVZB148.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Prof

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2008 - V ZR 175/07

bei uns veröffentlicht am 10.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 175/07 Verkündet am: 10. Oktober 2008 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Sept. 2003 - V ZR 217/02

bei uns veröffentlicht am 26.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 217/02 Verkündet am: 26. September 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Landgericht München I Endurteil, 13. Apr. 2016 - 14 S 13889/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 21.07.2015, Az. 473 C 5417/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläuf

Finanzgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - 4 K 644/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 4 K 644/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil 17. 2. 2016 Stichwort: Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum als Grund

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - 34 Wx 92/18

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 21. Februar 2018 aufgehoben. Gründe I. Der Beteiligte ist als Eigentümer von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - 34 Wx 39/19

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die mit Beschluss bezeichnete Äußerung des Grundbuchamts vom 24. Oktober 2018 aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 vom 13.11.2018 verworfen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 Wx 153/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 13. Februar 2014 wird verworfen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2016 - 34 Wx 306/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 13. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Teileigentumsgrundbuch sind die Beteiligten zu 1 bis 3 i

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 139/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB – Grundbuchamt – vom 3. März 2017 wird verworfen, die von den Beteiligten zu 1 und 2 hiergegen erhobene Beschwerde wird zur

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Feb. 2017 - 34 Wx 333/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Eintragung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Sondereigentum in den Grundbüchern des Amtsgerichts Traunstein von ... Bl. ... und Bl. ... wird zurückgewiesen mit der Maßgabe,

Amtsgericht München Endurteil, 09. Juni 2017 - 481 C 3768/17 WEG

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Wohnung Nr. 92 zu Händen der Verwalterin 1.734,– EURO zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Wohnung Nr. 93 zu Händen der Verwal

Landgericht Schweinfurt Endurteil, 23. Jan. 2015 - 22 O 135/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 4. D

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Apr. 2016 - 34 Wx 340/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 26. Oktober 2015 wird aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Löschung an dieses Gericht zurückgegeben. Gründe I. Die Betei

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 34 Wx 66/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Miesbach - Grundbuchamt - vom 19. Dezember 2017 aufgehoben. II. Der Beteiligte zu 2 hat die durch die Einlegung seines Rechtsmittels ent

Amtsgericht München Endurteil, 12. Juli 2017 - 481 C 22391/16 WEG

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Feb. 2016 - 34 Wx 396/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 396/15 Beschluss vom 4.2.2016 AG Ebersberg - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Wohnungsgrundbuchsache ... Beteiligte: ... GmbH & Co.

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