Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum

(1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude (Sondereigentum) eingeräumt wird. Stellplätze gelten als Räume im Sinne des Satzes 1.

(2) Das Sondereigentum kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache.

(3) Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind und Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind.

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WEG-Recht: Eigentümergemeinschaft muss nicht jede Baumaßnahme am Sondereigentum hinnehmen

06.06.2017

Die Eigentümergemeinschaft muss nicht jede bauliche Maßnahme eines einzelnen Miteigentümers an seinem Sondereigentum hinnehmen.
Immobilienrecht

WEG: Zur Klagebefugnis bei unwirksamen Erwerb des Wohnungseigentums

07.09.2012

nur der wahre Berechtigte ist Träger der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechten und Pflichten-BGH vom 20.07.12-Az:V ZR 241/11
Immobilienrecht

Grundstücksrecht: Grundpfandrechtsgläubiger müssen Begründung von Wohnungseigentum nicht zustimmen

19.04.2012

Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten-BGH vom 09.02.12-Az:V ZB 95/11
Grundstücksrecht

Gesellschaftsrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter

16.01.2012

Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11

Mietrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter

16.01.2012

Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 8 Teilung durch den Eigentümer


(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist. (2) Im Fall des Absatzes 1 gelten

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums


(1) Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eig

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 7 Grundbuchvorschriften


(1) Im Fall des § 3 Absatz 1 wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränku

Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 2 Arten der Begründung


Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache


Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1008 Miteigentum nach Bruchteilen


Steht das Eigentum an einer Sache mehreren nach Bruchteilen zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1009 bis 1011.

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2019 - V ZR 330/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 330/17 Verkündet am: 8. März 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2011 - V ZR 75/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 75/11 Verkündet am: 21. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2012 - V ZR 241/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL UND VERSÄUMNISURTEIL V ZR 241/11 Verkündet am: 20. Juli 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2003 - IV ZR 122/02

bei uns veröffentlicht am 29.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 122/02 Verkündet am: 29. Oktober 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2002 - IX ZR 434/00

bei uns veröffentlicht am 17.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 434/00 Verkündet am: 17. Januar 2002 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2002 - V ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am 07.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2002 - IV ZR 226/00

bei uns veröffentlicht am 17.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNIS-URTEIL IV ZR 226/00 Verkündet am: 17. April 2002 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein __

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2019 - V ZR 271/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 271/18 Verkündet am: 25. Oktober 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2007 - V ZB 18/07

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 18/07 vom 14. Juni 2007 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB § 928 Abs. 1 Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig. BGH, Beschl. v.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2002 - IX ZB 248/02

bei uns veröffentlicht am 19.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 248/02 vom 19. Dezember 2002 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Dr. Ganter, Raebel, Kayser und Dr. Bergmann a

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2013 - V ZR 96/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/12 Verkündet am: 22. November 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 134/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 134/17 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12; BGB § 183 Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußer

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 231/08 Verkündet am: 16. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2011 - VIII ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 74/11 Verkündet am: 23. November 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2001 - V ZB 4/01

bei uns veröffentlicht am 10.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 4/01 vom 10. Mai 2001 in der Wohnungseigentumssache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 10. Mai 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel, die Richterin Dr. Lambert-Lang und die Richter Tropf, Dr. L

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2013 - V ZR 212/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 212/12 Verkündet am: 25. Oktober 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2003 - V ZR 447/01

bei uns veröffentlicht am 05.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 447/01 Verkündet am: 5. Dezember 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2003 - IV ZR 233/01

bei uns veröffentlicht am 19.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 233/01 Verkündet am: 19. März 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2010 - IX ZR 127/09

bei uns veröffentlicht am 11.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 127/09 Verkündet am: 11. Mai 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KAG-NW § 6 Abs. 5; ZVG § 10

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2008 - V ZR 97/07

bei uns veröffentlicht am 18.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 97/07 Verkündet am: 18. Juli 2008 L e s n i a k, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2003 - V ZR 322/02

bei uns veröffentlicht am 04.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 322/02 Verkündet am: 4. April 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2000 - V ZB 45/00

bei uns veröffentlicht am 21.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 45/00 vom 21. Dezember 2000 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ----------------------------------- WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 a) Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen,

Landgericht München I Endurteil, 13. Apr. 2016 - 14 S 13889/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 21.07.2015, Az. 473 C 5417/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläuf

Finanzgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - 4 K 644/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 4 K 644/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil 17. 2. 2016 Stichwort: Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum als Grund

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2016 - 34 Wx 306/16

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 13. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Im Teileigentumsgrundbuch sind die Beteiligten zu 1 bis 3 i

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Feb. 2017 - 34 Wx 433/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 30. August 2016 wird insoweit aufgehoben, als ein Klarstellungsvermerk zu den in den Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern von ..., Blatt ... mit Blatt ..., je in A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2014 - 1 N 13.2273

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Die textliche Festsetzung C) 01. b) der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Panorama Park“ ist unwirksam, soweit mit ihr „Anlagen für soziale Zwecke (z. B. Sammelunterkünfte für Asylbewerber, Aus- und

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Jan. 2017 - AN 3 K 15.01340

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger ist Miteigentümer zu 50/100 des Grundstücks Fl.Nr. … der Gemarkung … (* …*).

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Feb. 2017 - 34 Wx 333/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Eintragung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Sondereigentum in den Grundbüchern des Amtsgerichts Traunstein von ... Bl. ... und Bl. ... wird zurückgewiesen mit der Maßgabe,

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2015 - M 8 K 14.3456

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ... Juli 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, die Begründung von Wohnungseigentum im Anwesen ...-straße 11, ... in 13 Wohnungen wie im Vertrag des Notars ... vom

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Feb. 2019 - 32 Wx 147/18 WEG

bei uns veröffentlicht am 06.02.2019

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 12.04.2018 gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 12.03.2018, Az: 36 T 12529/10, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten d

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Jan. 2016 - M 16 S 15.5399

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf EUR 3.750,- festge

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 34 Wx 66/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Miesbach - Grundbuchamt - vom 19. Dezember 2017 aufgehoben. II. Der Beteiligte zu 2 hat die durch die Einlegung seines Rechtsmittels ent

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Mai 2019 - W 5 K 17.1187

bei uns veröffentlicht am 09.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Landgericht München I Endurteil, 07. Okt. 2015 - 14 S 2969/15

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Gründe Landgericht München I Az.: 14 S 2969/15 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 07.10.2015 415 C 16849/14 AG München In dem Rechtsstreit Grundstücksgesellschaft S-straße ... GbR, vertreten durch d. vertretungsb

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Aug. 2015 - 34 Wx 188/15

bei uns veröffentlicht am 26.08.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 188/15 Beschluss vom 26.8.2015 AG München - Grundbuchamt 34. Zivilsenat In der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchsache Beteiligter: ... wegen Zwischenverfüg

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Nov. 2016 - 34 Wx 264/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 22. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € fe

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Okt. 2016 - 34 Wx 277/16

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 9. Juni 2016 aufgehoben. Gründe I. Mit notariell beurkundeter Erklärung vom 3.1.2013 teilte

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Apr. 2015 - 34 Wx 99/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 99/15 Beschluss vom 16.4.2015 TI-1327-37 AG Sonthofen - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache ... Beteiligte: ... - Antragst

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Juni 2017 - 34 Wx 440/16

bei uns veröffentlicht am 06.06.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 8. November 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 40.000 € fe

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Nov. 2018 - W 5 S 18.1260

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen hat die Antragstellerin zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 6.250,00 EUR festgesetzt.

Finanzgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - 4 K 1949/13

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Beteiligten streiten, ob die Grunderwerbsteuer im Streitfall nach § 8 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergese

Finanzgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - 4 K 2385/13

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Grunderwerbsteuer im Streitfall nach § 8 Abs. 1 des Grunderwerbste

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Mai 2017 - 34 Wx 207/16

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Laufen - Grundbuchamt - vom 4. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Aug. 2014 - 34 Wx 247/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den am 13. März 2014 im Teileigentumsgrundbuch (Bestandsverzeichnis) des Amtsgerichts München von Ludwigs-Vorstadt Bl. 3131 eingetragenen Klarstellungsvermerk wird zurückgewiesen. II.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Okt. 2017 - W 2 K 15.335

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2016 - 34 Wx 119/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000 € fest

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. März 2014 - 34 Wx 467/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, u

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. März 2014 - 34 Wx 3/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Starnberg -Grundbuchamt - vom 19. November 2013 aufgehoben, soweit nicht bereits durch Beschluss vom 23. Dezember 2013 abgeholfen wurde. II. Da

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 29. Okt. 2018 - 5 U 34/18

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.01.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der über der Wohnung Nr. 3 im I-Straße in ##### I gelegene „Hobb

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Steht das Eigentum an einer Sache mehreren nach Bruchteilen zu, so gelten die Vorschriften der §§ 1009 bis 1011.
Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.