Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 62 Dienstgradherabsetzung

(1) Die Dienstgradherabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade ist bei Offizieren bis zum niedrigsten Offizierdienstgrad ihrer Laufbahn zulässig. Diese Beschränkung gilt auch bei Offizieren, gegen die Disziplinarmaßnahmen nach § 58 Abs. 2 und 3 verhängt werden dürfen. Bei Unteroffizieren, die Berufssoldaten sind, sowie bei Berufssoldaten im Ruhestand, die einen Unteroffizierdienstgrad führen, ist die Dienstgradherabsetzung bis zum Dienstgrad Feldwebel, bei Stabsunteroffizieren zum Dienstgrad Unteroffizier zulässig. Im Übrigen ist sie unbeschränkt zulässig.

(2) Durch die Dienstgradherabsetzung verliert der Soldat alle Rechte aus seinem bisherigen Dienstgrad. Er tritt in den Dienstgrad und, wenn dieser in zwei Besoldungsgruppen aufgeführt ist, in die Besoldungsgruppe zurück, die das Wehrdienstgericht bestimmt. Die Ansprüche auf Dienstbezüge und Dienstzeitversorgung richten sich nach dem Dienstgrad und der Besoldungsgruppe, in die er zurücktritt.

(3) Der Soldat darf frühestens drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils wieder befördert werden. § 60 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Aus besonderen Gründen kann das Gericht die Frist im Urteil auf zwei Jahre herabsetzen.

(4) (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze | § 246 SGB 5

§ 246 SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 246 SGB 5 wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 63 Entfernung aus dem Dienstverhältnis


(1) Mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis wird das Dienstverhältnis beendet. Die Entfernung aus dem Dienstverhältnis bewirkt auch den Verlust des Anspruchs auf Dienstbezüge, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung sowie den Verlust des Dienstg
§ 246 SGB 5 zitiert 2 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 58 Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen


(1) Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen gegen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind: 1. Kürzung der Dienstbezüge,2. Beförderungsverbot,3. Herabsetzung in der Besoldungsgruppe,4. Dienstgradherabsetzung und5. Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Wehrdisziplinarordnung - WDO 2002 | § 60 Beförderungsverbot


(1) Während des Beförderungsverbots darf dem Soldaten kein höherer Dienstgrad verliehen werden. Er darf während der Dauer des Beförderungsverbots auch nicht in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe eingewiesen werden. (2) Die Dauer des Befö

Referenzen - Urteile | § 246 SGB 5

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 246 SGB 5.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Sept. 2017 - 2 WDB 4/17

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Tatbestand 1 Die Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft richtet sich gegen die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 2 WD 13/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tatbestand ... 10 1. Das gerichtliche Disziplinarverfahren ist nach Anhörung des früheren Soldaten und Eröffnung der Stellungnahme der Vertrauensperson mit ihm am 22. Oktober 2010

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 03. Dez. 2015 - 2 WD 2/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tatbestand 1 Der 25 Jahre alte Soldat absolvierte nach dem Realschulabschluss eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Mit Wirkung vom 1. November 2010 wurde er in das

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Nov. 2015 - 2 WD 1/15

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Tatbestand 1 Der 19.. geborene Soldat trat 20.. in die Bundeswehr ein. Er wurde 20.. zum Hauptfeldwebel ernannt und in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juni 2015 - 2 WD 11/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tatbestand 1 Der ... geborene frühere Soldat verfügt über den Realschulabschluss, wurde ... in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und ... zum Berufssol

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Apr. 2015 - 2 WD 7/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tatbestand 1 Der 1982 geborene Soldat trat nach dem Abitur zum Juli 2002 den Grundwehrdienst an, wurde im Januar 2003 in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ber

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Feb. 2015 - 2 WD 2/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tatbestand 1 Der 26 Jahre alte Soldat wurde nach dem erweiterten Realschulabschluss und einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann mit Wirkung vom 1. August 2008 unter B

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 03. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11

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Gründe A. 1 Die Vorlageverfahren betreffen die Frage, ob die von §

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Apr. 2014 - 2 WD 39/12

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Tatbestand 1 Der … geborene Soldat absolvierte nach dem Realschulabschluss erfolgreich eine Ausbildung zum Zimmerer. Er wurde zum April … zur Ableistung seines Grundwehr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. März 2014 - 2 WD 5/13

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Tatbestand 1 Der 19... geborene Soldat wurde nach dem Erwerb des Hauptschulabschlusses und der Ausbildung zum Call-Center-Agenten im Jahr 2000 zur Ableistung des Grundwe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Okt. 2012 - 2 WD 32/11

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Tatbestand 1 Der frühere Soldat absolvierte nach dem Realschulabschluss zunächst erfolgreich eine Ausbildung zum Schreiner. 2002 bewarb er sich für den freiwilligen Dien

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2012 - 2 WD 6/11

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Tatbestand 1 Der 35 Jahre alte frühere Soldat bewarb sich nach dem Erwerb der mittleren Reife und einer Ausbildung zum Elektroinstallateur für den freiwilligen Dienst in

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Tatbestand 1 Der 29-jährige Soldat hat im Juli 1998 den Wirtschaftschulabschluss erlangt und danach eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert, welche

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bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tatbestand Ein Berufssoldat im Dienstgrad eines Stabsfeldwebels hatte im Zeitraum von April 2004 bis April 2007 wiederholt insgesamt 50 000 Zigaretten illegal aus der Tschechischen Republik "einges

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Tatbestand 1 Der jetzt 43 Jahre alte Soldat absolvierte nach dem Hauptschulabschluss erfolgreich eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur, besuchte danach die Ber

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2011 - 2 WD 4/10

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Tatbestand Der frühere Berufssoldat mit dem letzten Dienstgrad Oberstleutnant war Anfang Oktober 1986, d.h. vor seiner Wehrdienstzeit, beim Bundesgrenzschutz (BGS) im Rahmen einer Einstellungsunter

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Mai 2011 - 2 WD 2/10

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Tatbestand Der frühere Soldat auf Zeit im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers, der etwa in der Mitte seiner neunjährigen Dienstzeit an einer Zivilberuflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahme (sog.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. März 2011 - 2 WD 40/09

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Tatbestand 1 Der jetzt 48 Jahre alte Soldat mit Hauptschulabschluss trat nach erfolgreicher Ausbildung zum Kellner und anschließender Tätigkeit in seinem Beruf am 1. Apr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. März 2011 - 2 WD 15/09

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Tatbestand 1 Der 44-jährige Soldat hatte seine Kindheit fünf Jahre in einem Pflegeheim und anschließend in einer Pflegefamilie verbracht. 1982 erlangte er den qualifizie

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Jan. 2011 - 2 WD 20/09

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Tatbestand 1 Der jetzt .. Jahre alte Soldat mit Hauptschulabschluss trat nach erfolgreicher Ausbildung zum "Kaufmann im Einzelhandel" als Eignungsübender mit dem vorläuf

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Okt. 2010 - 2 WD 44/09

bei uns veröffentlicht am 12.10.2010

Tatbestand Der frühere Soldat auf Zeit mit dem damaligen Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers hat im Zeitraum von Januar bis März 2008 wiederholt geringe Mengen "Speed" als Amphetaminderivat erworb

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Okt. 2010 - 2 WD 35/09

bei uns veröffentlicht am 06.10.2010

Tatbestand Der 1966 geborene frühere Soldat trat 1986 als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr ein und schied 1990 aus dem aktiven Dienst im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers aus. In der Folgezeit

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juli 2010 - 2 WD 5/09

bei uns veröffentlicht am 27.07.2010

Tatbestand 1 Der 19... geborene Soldat wurde zum Oktober 19... zur Bundeswehr einberufen, zugleich in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und im Mai 19.

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(1) Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen gegen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sind: 1. Kürzung der Dienstbezüge,2. Beförderungsverbot,3. Herabsetzung in der Besoldungsgruppe,4. Dienstgradherabsetzung und5. Entfernung aus dem Dienstverhältnis. (2)...
(1) Während des Beförderungsverbots darf dem Soldaten kein höherer Dienstgrad verliehen werden. Er darf während der Dauer des Beförderungsverbots auch nicht in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe eingewiesen werden. (2) Die Dauer des Beförderungsverbots...