Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 177 Ähnliche Versicherungsverträge

(1) Die §§ 173 bis 176 sind auf alle Versicherungsverträge, bei denen der Versicherer für eine dauerhafte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eine Leistung verspricht, entsprechend anzuwenden.

(2) Auf die Unfallversicherung sowie auf Krankenversicherungsverträge, die das Risiko der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zum Gegenstand haben, ist Absatz 1 nicht anzuwenden.

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Zivilrecht: Vertragsanpassung bei Witwenrente

18.05.2017

Die Witwenrente soll hinterbliebenen Ehegatten versorgen. Führt der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft kommt diesbezüglich eine Vertragsanpassung in Betracht.
Allgemeines

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Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 173 Anerkenntnis


(1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. (2) Das Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werden. Es ist bis zum Ablauf der Frist bindend.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2011 - IV ZR 113/10

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 113/10 vom 12. Oktober 2011 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2017 - IV ZR 126/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. April 2016 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über di

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 18. Apr. 2013 - 5 U 416/11 - 58

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das am 21.9.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.: 12 O 197/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird, soweit Versicherungsleistungen für die Zei