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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Eingliederungsleistungen

Zeitreise: 28.11.2024

Eingliederungsleistungen sind Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach den §§ 16 bis 17 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Kosten der Eingliederungsleistungen gehören nicht zu den Gesamtverwaltungskosten.

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