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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

Zeitreise: 28.11.2024

Versorgungsaufwendungen sind die durch das Dienstverhältnis bedingten kalkulatorischen Kosten für künftige Versorgungsleistungen und Beihilfen für die Beamtinnen und Beamten, denen im Haushaltsjahr Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.

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