Versammlungsgesetz - VersammlG | § 28

Wer der Vorschrift des § 3 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Versammlungsgesetz - VersammlG | § 3


(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen. (2) Jugendverbänden, die sich vorwiegend der Jugendpflege widmen,

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2018 - 3 StR 427/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 427/17 vom 11. Januar 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja VersammlG § 3 Abs. 1 Zum Verstoß gegen das Uniformverbot des § 3 Abs. 1 VersammlG durch das öffentliche Tragen von Warnw

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 21. Juli 2017 - 1 Ws 73/17

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 abgeändert soweit darin der Vollzug des Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg vom 8. Juli 2017 ausgesetzt worden ist. Der Haftbefeh

Landgericht Stendal Beschluss, 04. Apr. 2014 - 503 Qs (303 Js 14896/13) 1/14, 503 Qs 1/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluss des Amtsgerichtes Burg vom 27. Januar 2014 wird als unbegründet verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdev

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Sept. 2010 - 6 A 4/09

bei uns veröffentlicht am 01.09.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist ein im Jahr 1990 unter dem Namen Die Heimattreue Jugend (DHJ) - Bund für Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V. gegründeter eingetragener Verein mit

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(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen. (2) Jugendverbänden, die sich vorwiegend der Jugendpflege widmen, ist auf Antrag...