(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

(2) Jugendverbänden, die sich vorwiegend der Jugendpflege widmen, ist auf Antrag für ihre Mitglieder eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot des Absatzes 1 zu erteilen. Zuständig ist bei Jugendverbänden, deren erkennbare Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, sonst die oberste Landesbehörde. Die Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt, die der obersten Landesbehörden in ihren amtlichen Mitteilungsblättern bekanntzumachen.

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Referenzen - Gesetze | § 44 StVollzG

§ 44 StVollzG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 44 StVollzG wird zitiert von 1 anderen §§ im Strafvollzugsgesetz.

Versammlungsgesetz - VersammlG | § 28


Wer der Vorschrift des § 3 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Referenzen - Urteile | § 44 StVollzG

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 44 StVollzG.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2018 - 3 StR 427/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 427/17 vom 11. Januar 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja VersammlG § 3 Abs. 1 Zum Verstoß gegen das Uniformverbot des § 3 Abs. 1 VersammlG durch das öffentliche Tragen von Warnw

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 21. Juli 2017 - 1 Ws 73/17

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. Juli 2017 abgeändert soweit darin der Vollzug des Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg vom 8. Juli 2017 ausgesetzt worden ist. Der Haftbefeh

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Aug. 2014 - 5 B 996/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. August 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. De

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 11. Jan. 2011 - 2 Ss 156/10

bei uns veröffentlicht am 11.01.2011

Die Revision des Angeklagten N. gegen das Urteil des Amtsgerichts St. Goar vom 4. Mai 2010 wird als unbegründet verworfen. Die Kosten der Revision werden dem Angeklagten auferlegt. Gründe 1 Das Amtsgericht St. Goar hat den Angeklagten N.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Sept. 2010 - 6 A 4/09

bei uns veröffentlicht am 01.09.2010

Tatbestand 1 Der Kläger ist ein im Jahr 1990 unter dem Namen Die Heimattreue Jugend (DHJ) - Bund für Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V. gegründeter eingetragener Verein mit