Versammlungsgesetz - VersammlG | § 20
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Gesetz über Versammlungen und Aufzüge Inhaltsverzeichnis
Das Grundrecht des Artikels 8 des Grundgesetzes wird durch die Bestimmungen dieses Abschnitts eingeschränkt.
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published on 29/03/2007 00:00
Tenor
1. Ziffer 9 der Verfügung der Beklagten vom 22.02.2005 und deren Widerspruchsbescheid vom 02.05.2005 werden aufgehoben.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Berufung wird zugelassen.
T
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