Versammlungsgesetz - VersammlG | § 20

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Das Grundrecht des Artikels 8 des Grundgesetzes wird durch die Bestimmungen dieses Abschnitts eingeschränkt.

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published on 29/03/2007 00:00

Tenor 1. Ziffer 9 der Verfügung der Beklagten vom 22.02.2005 und deren Widerspruchsbescheid vom 02.05.2005 werden aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. T
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