(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.

(2) Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.

(3) Das Recht erlischt 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 70 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

(4) § 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

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18 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

18 Artikel zitieren .

Urheberrecht: Zur Haftung des Teilnehmers einer Internettauschbörse

26.02.2018

Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, der Dateifragmente in der Tauschbörse zum Herunterladen anbietet, haftet als Mittäter einer Urheberrechtsverletzung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Urheberrecht Berlin

Urheberrecht: Angabe des Namens des volljährigen Kindes bei Urheberrechtsverletzung

06.11.2017

Zum Filesharing über einen Familienanschluss – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Urheberrecht Berlin
Urheberstrafrecht

Urheberrecht: Zur Lizenzgebühr auch nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Tauschbörsennutzung

17.11.2016

Der Restschadensersatz kann in Fällen des widerrechtlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.

Internetrecht: Zur Unzumutbarkeit einer Sperrverpflichtung des Access-Providers

10.02.2016

Ein Telekommunikationsunternehmen kann grds. als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen geschützte Werke zugänglich gemacht werden.

Urheberrecht: Zur Aufsichtspflicht der Eltern bei Internetnutzung

14.01.2016

Eltern sind verpflichtet, die Internetnutzung ihres minderjährigen Kindes zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch eine Urheberrechte verletzende Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen zu verhindern.

Urheberrecht: Zum Schadensersatzanspruch wegen illegalen Filesharings

17.12.2015

Der Beweis, dass eine IP-Adresse zum Tatzeitpunkt einem konkreten Internetanschluss zugeordnet war, kann regelmäßig durch die vom Internetprovider durchgeführte Zuordnung geführt werden.

Urheberrecht: Zur Darlegungslast des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzung

17.12.2015

Es reicht nicht aus, wenn der Inhaber eines Internetanschlusses lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behauptet.

Filesharing: Streitwert für ein Musiktitel auf 6.000 Euro festgesetzt

05.12.2013

Rechtsanwalt für Internetrecht - Filesharing - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG | § 49 Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen


(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach § 27, § 54 Absatz 1, § 54c Absatz 1, § 77 Absatz 2, § 85 Absatz 4, § 94 Absatz 4 oder § 137l Absatz 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, dass sie die Rechte aller R
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern


(1) Den nach den §§ 85 und 86 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden. Unterneh

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG


(1) Würde durch die Anwendung dieses Gesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung die Dauer eines vorher entstandenen Rechts verkürzt, so erlischt der Schutz mit dem Ablauf der Schutzdauer nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Vorschrifte

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte


(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten 1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG


(1) Die am 30. Juni 1995 in Kraft tretenden Vorschriften dieses Gesetzes finden auch auf vorher geschaffene Werke, Darbietungen, Tonträger, Funksendungen und Filme Anwendung, es sei denn, daß diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt sind. (
zitiert 7 andere §§ aus dem .

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 31 Einräumung von Nutzungsrechten


(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eing

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft


(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gil

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen


(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 38 Beiträge zu Sammlungen


(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. J

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 69 Berechnung der Fristen


Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen


(1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch k

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten


Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.

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53 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2015 - I ZR 174/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 174/14 Verkündet am: 26. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Stö

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2009 - I ZR 80/04

bei uns veröffentlicht am 07.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 80/04 Verkündet am: 7. Oktober 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2012 - I ZR 182/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 182/11 Verkündet am: 13. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2009 - I ZR 128/07

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 128/07 Verkündet am: 19. November 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Okt. 2010 - I ZR 11/08

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 11/08 Verkündet am: 14. Oktober 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2002 - I ZR 168/00

bei uns veröffentlicht am 28.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL und ENDURTEIL I ZR 168/00 Verkündet am: 28. November 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2012 - I ZR 74/12

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 74/12 Verkündet am: 15. November 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2007 - I ZR 80/04

bei uns veröffentlicht am 29.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 80/04 Verkündet am: 29. März 2007 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tonträger a

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2007 - I ZR 130/04

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 130/04 Verkündet am: 24. Mai 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gedichttitelliste

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2002 - I ZR 16/00

bei uns veröffentlicht am 10.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 16/00 Verkündet am: 10. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes h

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2002 - I ZR 180/00

bei uns veröffentlicht am 10.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 180/00 Verkündet am: 10. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2002 - I ZR 297/99

bei uns veröffentlicht am 19.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 297/99 Verkündet am: 19. Dezember 2002 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juni 2001 - I ZR 21/99

bei uns veröffentlicht am 07.06.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 21/99 Verkündet am: 7. Juni 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2018 - I ZR 140/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 140/15 Verkündet am: 13. September 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Yo

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2008 - I ZR 219/05

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 219/05 Verkündet am: 17. Juli 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2017 - I ZR 19/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 19/16 Verkündet am: 30. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Loud GG Art. 6 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - I ZB 80/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 80/11 vom 19. April 2012 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Alles kann besser werden UrhG § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 101 Abs. 9 a) Der in Fällen offensichtlicher R

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2008 - I ZR 6/06

bei uns veröffentlicht am 02.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 6/06 Verkündet am: 2. Oktober 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juni 2017 - I ZR 115/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 115/16 Verkündet am: 1. Juni 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Metall auf Metall III Richtlinie 2001

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2008 - I ZR 112/06

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/knx/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=4&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR012730965BJNE006400315&doc.part=S&d

Landgericht München I Endurteil, 16. Nov. 2017 - 7 O 8946/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klagepartei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Landgericht München I Endurteil, 06. Feb. 2019 - 37 O 484/18

bei uns veröffentlicht am 06.02.2019

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich der B

Oberlandesgericht München Urteil, 14. Jan. 2016 - 29 U 2593/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 1. Juli 2015 in seiner Ziffer III. dahin abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug gegeneinander aufgehoben werden. Im

Landgericht München I Endurteil, 07. Juni 2019 - 37 O 2516/18

bei uns veröffentlicht am 07.06.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, ihren Kunden im Wege des DNS-Blocking den Zugang zu dem gegenwärtig ... genannten Internet-Dienst, wie über die URLs ... und ... abrufbar, welche sich der IP-Adressen ... und ... bedienen, zu spe

Oberlandesgericht München Urteil, 22. Nov. 2018 - 29 U 3619/17

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor I. Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.09.2017 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Wort „Geschäftsführer“ in Ziffer I. des Tenors durch „Vorstandȁ

Landgericht München I Beschluss, 17. März 2017 - 21 S 24454/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor I. Das Verfahren wird gemäß § 148 ZPO ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV zur Auslegung von – Art. 8 Absätze 1 und 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG d

Landgericht München I Endurteil, 12. Dez. 2017 - 33 O 15792/16

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 12. Dez. 2018 - C-476/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 12. Dezember 2018(1) Rechtssache C‑476/17 Pelham GmbH, Moses Pelham, Martin Haas gegen Ralf Hütter, Florian Schneider-Esleben (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deuts

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 13. Sept. 2018 - I ZR 140/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 18. Apr. 2018 - 1 BvR 1213/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2017 - I ZR 186/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 186/16 Verkündet am: 6. Dezember 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Konferenz der Ti

Landgericht Hamburg Urteil, 19. Juli 2017 - 308 O 230/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor 1. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld ni

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 01. Juni 2017 - I ZR 115/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2

Landgericht Hamburg Urteil, 22. März 2017 - 308 O 480/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift desjenigen Kunden, der am 14.08.2015 das P.-Konto mit der E-Mail-Adresse „a.“ nutzte. 2.

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 22. Juli 2016 - 6 S 22/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. Januar 2015 (3a C 256/14) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 15. Juni 2016 - 6 O 134/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. 3. Der Gegenstandswert wird auf 10.000.- € festgesetzt. Gründe I. 1 Die..

Landgericht Köln Urteil, 02. Juni 2016 - 14 S 21/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19. November 2014, Az.: 125 C 495/13, abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10. März 2014, Az. 125 C 495/13, wird aufrechter

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - I ZR 48/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 48/15 Verkündet am: 12. Mai 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Everytime we touch UrhG §§ 1

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2015 - I ZR 69/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 69/14 Verkündet am: 17. Dezember 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Hamburg Beschluss, 18. Aug. 2015 - 308 O 293/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor 1. Im Wege einer einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, das

Landgericht Köln Urteil, 06. Aug. 2015 - 14 S 2/15

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.12.2014, Aktenzeichen: 125 C 645/14, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 956,-- € nebst Zinsen in Höh

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2015 - I ZR 75/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 75/ 1 4 Verkündet am: 11. Juni 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tauschbörse III

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2015 - I ZR 19/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 19/14 Verkündet am: 11. Juni 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tauschbörse I UrhG § 85 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2015 - I ZR 7/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 7/14 Verkündet am: 11. Juni 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tauschbörse II UrhG § 85 Abs

Oberlandesgericht Köln Urteil, 06. Feb. 2015 - 6 U 209/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor I.  Auf die Berufung der Klägerinnen wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 20.11.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 467/12 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefas

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 19. Sept. 2014 - 6 W 115/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 26. 5. 2014 – 228 O 101/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1). 1G r ü n d e : 2I. 3Die B

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Sept. 2014 - 5 RVs 87/14

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwies

Oberlandesgericht Köln Urteil, 14. März 2014 - 6 U 210/12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor I.   Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 24.10.2012 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 391/11 –abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, a) an die Klägerin zu 2. einen Betrag v

Oberlandesgericht Köln Urteil, 14. März 2014 - 6 U 109/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.06.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 346/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) an die Klägerin zu 1.)  600,00

Oberlandesgericht Köln Urteil, 06. Dez. 2013 - 6 U 96/13

bei uns veröffentlicht am 06.12.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 348/12 – vom 02.05.2013 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, 1. an die Klägerinnen zu gleichen Teilen 952,

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(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden...
Ausschließliche und einfache Nutzungsrechte bleiben gegenüber später eingeräumten Nutzungsrechten wirksam. Gleiches gilt, wenn der Inhaber des Rechts, der das Nutzungsrecht eingeräumt hat, wechselt oder wenn er auf sein Recht verzichtet.
(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Jedoch darf der...
Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für...
(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine...
(1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch kann nicht...
(1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen. Auf den Vergütungsanspruch kann nicht...