Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 12 Arbeit auf Abruf

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

(2) Ist für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nach Absatz 1 Satz 2 eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Ist für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nach Absatz 1 Satz 2 eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.

(3) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Zeitrahmen, bestimmt durch Referenzstunden und Referenztage, festzulegen, in dem auf seine Aufforderung hin Arbeit stattfinden kann. Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitsleistung im Zeitrahmen nach Satz 1 zu erfolgen hat.

(4) Zur Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne von § 4 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Referenzzeitraum). Hat das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit keine drei Monate bestanden, ist der Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs die durchschnittliche Arbeitszeit dieses kürzeren Zeitraums zugrunde zu legen. Zeiten von Kurzarbeit, unverschuldeter Arbeitsversäumnis, Arbeitsausfällen und Urlaub im Referenzzeitraum bleiben außer Betracht. Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen zur Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall finden Anwendung.

(5) Für die Berechnung der Entgeltzahlung an Feiertagen nach § 2 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes gilt Absatz 4 entsprechend.

(6) Durch Tarifvertrag kann von Absatz 1 und von der Vorankündigungsfrist nach Absatz 3 Satz 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.

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Arbeitsrecht: Rückforderung von Aufstockungsbeiträgen bei sittenwidrigem Lohn

26.03.2014

Arbeitgeber, die sittenwidrig geringe Löhne zahlen, sind verpflichtet, dem Jobcenter die an die Arbeitnehmer gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Sozialrecht

Vertragsrecht: Umfang und Lage der Arbeitszeit muss im Vertrag geregelt sein

26.10.2012

ansonsten besteht die Gefahr der unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers-LAG Düsseldorf vom 17.04.12-Az:8 Sa 1334/11

Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

28.02.2011

Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Tarifvertragsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Nachweisgesetz - NachwG | § 2 Nachweispflicht


(1) Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind minde
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 22 Abweichende Vereinbarungen


(1) Außer in den Fällen des § 9a Absatz 6, § 12 Absatz 6, § 13 Absatz 4 und § 14 Absatz 2 Satz 3 und 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. (2) Enthält ein Tarifvertrag für den öffentlic
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG | § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts


(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. (1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das z

Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG | § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen


(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. (2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleich

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2018 - 5 StR 275/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 275/18 vom 13. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ECLI:DE:BGH:2018:131218B5STR275.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Gen

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden der zu 1. bis zu 4., zu 8. und zu 10. Beteiligten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2018 - 4 AZR 340/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1429/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 975/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 7 AZR 520/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. März 2016 - 8 Sa 1060/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Feb. 2018 - 7 AZR 765/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. September 2016 - 1 Sa 63/16 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Feb. 2018 - 6 Sa 320/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 23. Mai 2017 - 8 Ca 1566/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und der Klarstellung halber insgesamt wie folgt neu g

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Feb. 2018 - L 11 R 4499/16

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 10.11.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförde

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Juni 2017 - 7 Sa 381/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22. Juni 2016, Az. 1 Ca 1604/15, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wi

Arbeitsgericht Freiburg Urteil, 14. März 2017 - 4 Ca 332/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.3. Der Streitwert wird auf 13.684,00 EUR festgesetzt.4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt mit seiner K

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - L 11 R 2433/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 15.04.2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert wi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2017 - L 11 KR 1554/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 17.03.2016 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert fü

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Dez. 2016 - 4 Sa 44/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09.12.2015, Az: 2 Ca 2646/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darü

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 23. Nov. 2016 - 3 Sa 214/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 09.06.2016 – Az. 2 Ca 981/15 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Zahlung von Ta

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2016 - B 11 AL 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 23. September 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Sept. 2016 - L 4 R 2218/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 20. April 2015 abgeändert.Der Bescheid der Beklagten vom 12. Dezember 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. November 2012 wird aufgehoben,

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Aug. 2016 - 5 Sa 61/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17. Dezember 2015, Az. 2 Ca 2094/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streit

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Aug. 2016 - L 8 R 968/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.10.2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der Kosten des Beigeladenen zu 1) im Berufungsverfahren trägt der Kläger. Im Ü

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 07. Juli 2016 - 5 Sa 414/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 12.08.2015, Az. 3 Ca 341 d/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Juni 2016 - L 19 AS 721/16 B ER und L 19 AS 782/16 B

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 22.03.2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerich

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 25. Mai 2016 - 4 Sa 1620/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 11.09.2015 – 2 Ca 678/15 L – teilweise abgeändert. Die  Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.557,53 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über de

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Mai 2016 - 4 Sa 372/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.7.2015 - 12 Ca 2472/14 - wie folgt abgeändert: 1) Die Beklagte wird verurteilt, die

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Mai 2016 - 4 Sa 368/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.7.2015 - 12 Ca 2473/14 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird ve

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Apr. 2016 - 17 Ca 437/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zu unveränderten Bedingungen über den 31.12.2015 hinaus fortbesteht. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird a

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2016 - 3 Sa 529/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.10.2015 - 8 Ca 899/15 - aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 510,88 € brutt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Apr. 2016 - 3 Sa 489/15

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.08.2015, Az.: 7 Ca 939/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. März 2016 - 7 AZR 828/13

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Juni 2013 - 1 Sa 2/13 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. März 2016 - 5 AZR 758/13

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Juli 2013 - 11 Sa 142/13 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Klägerin

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 16. März 2016 - 28 Ca 387/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien zu unveränderten Bedingungen über den 31. Dezember 2005 fortbesteht. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2016 - L 11 R 3553/13

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 19.07.2013 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt vier Fünftel, die Beklagte ein Fünftel der Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 07. Jan. 2016 - 17 Sa 1270/15

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.07.2016 – 6 Ca 166/15 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien str

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 05. Nov. 2015 - 5 Sa 437/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 6. November 2014, Az. 4 Ca 810 b/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatb

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Okt. 2015 - 2 Sa 113/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um restliche Vergütung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. 2 Der Betrieb des Beklagten betäti

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Sept. 2015 - L 8 R 584/11

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 21.3.2011 geändert und der Tenor wie folgt gefasst: Der Bescheid vom 30.8.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.12.2008 sowie der Änderungsbescheide

Arbeitsgericht Hamm Urteil, 11. Sept. 2015 - 2 Ca 678/15 L

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Streitwert wird auf 6.632,55 EUR festgesetzt. 1T a t b e s t a n d: 2Mit der am 18.05.2015 beim Arbeitsgericht eingegangenen und später erweiterten Klage begehrt die

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Aug. 2015 - 7 Sa 233/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 05.02.2015, 7 Sa 233/15, wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Juli 2015 - 7 Sa 313/15

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 28.01.2015, 4 Ca 2237/14, wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D

Landessozialgericht NRW Urteil, 01. Apr. 2015 - L 8 R 517/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. - 4. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Die Revision wird

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Feb. 2015 - L 8 R 968/10

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Auf die Berufung des Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 01.09.2010 geändert und der Tenor wie folgt gefasst: Der Bescheid vom 27.12.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.05.2008 und der Bescheid v

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Jan. 2015 - 12 Sa 871/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.07.2014 - 2 Ca 7795/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2

Arbeitsgericht Essen Urteil, 08. Jan. 2015 - 5 Ca 1987/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor 1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.12.2014 wird aufrecht erhalten. 2 . Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.092,00 € festgesetzt. 1T

Landessozialgericht NRW Urteil, 15. Okt. 2014 - L 8 R 870/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.7.2013 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 2.5.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.8.2011 wird aufgehoben, soweit mit diesem festgestellt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - 5 AZR 1024/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 19. Juni 2012 - 14 Sa 68/11 - aufgehoben, soweit es das

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Sept. 2014 - L 8 R 627/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 7.6.2013 geändert und der Tenor wie folgt neu gefasst: Die Bescheide der Beklagten vom 20.12.2011 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 5.7.2012 in der Fassung der

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Mai 2014 - 2 Sa 585/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.11.2013 - 4 Ca 241/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Apr. 2014 - 5 AZR 483/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 6. März 2012 - 22 Sa 58/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Apr. 2014 - 4 Sa 457/13

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 11.09.2013, Az.: 4 Ca 624/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Feb. 2014 - 3 Sa 453/13

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.06.2013, Az.: 3 Ca 2276/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Re

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Jan. 2014 - 7 Sa 334/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - 2 Ca 534/13 - vom 25. Juni 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2013 - 5 Sa 87/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 19.12.2012 - 4 Ca 382/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Referenzen

(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. (1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für...
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. (2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge...