(1) Dieses Gesetz gilt, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt, für Leistungen, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.

(2) Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 nur, soweit das Landesrecht dies bestimmt.

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Strafrecht: Zur Abänderung eines Schuldspruchs wegen Subventionsbetrug

17.10.2014

Die Norm des Subventionsbetrugs, § 264 VII Satz 1 Nr. 1 StGB, erfasst auch Subventionen, die nicht nur Betrieben und Unternehmen, sondern auch Privatpersonen gewährt werden können.

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zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Subventionsgesetz - SubvG | § 2 Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen


(1) Die für die Bewilligung einer Subvention zuständige Behörde oder andere in das Subventionsverfahren eingeschaltete Stelle oder Person (Subventionsgeber) hat vor der Bewilligung oder Gewährung einer Subvention demjenigen, der für sich oder einen a

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Amtsgericht Tiergarten Urteil, 1. Aug. 2017 - (216 Ls) 243 Js 471/11 (15/15)

bei uns veröffentlicht am 13.04.2023

Amtsgericht Tiergarten Im Namen des Volkes   Geschäftsnummer:       (216 Ls) 243 Js 471/11 (15/15}   In der Strafsache D u.a. wegen Subventionsbetruges pp. hier nur gegen   1. A, 2. B,   hat das Amtsgericht T

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2017 - 1 StR 339/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 339/16 vom 25. Oktober 2017 in der Strafsache gegen wegen Subventionsbetrugs u.a. ECLI:DE:BGH:2017:251017U1STR339.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlun

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2017 - 4 StR 572/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 572/16 vom 11. Oktober 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Subventionsbetrugs u.a. ECLI:DE:BGH:2017:111017B4STR572.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts u

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Mai 2014 - 3 StR 206/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 2 0 6 / 1 3 vom 28. Mai 2014 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja [nur zu I. und IV.] Veröffentlichung: ja StGB § 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 1 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 2 SubvG § 4 1. § 264 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 StG