Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen

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Steuerberatungsgesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte

1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
4.
Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren,
5.
Ausschließung aus dem Beruf.

(2) Berufsgerichtliche Maßnahmen bei Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften sind

1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro,
4.
Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren,
5.
Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen.

(3) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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17/10/2014 11:44

Die Norm des Subventionsbetrugs, § 264 VII Satz 1 Nr. 1 StGB, erfasst auch Subventionen, die nicht nur Betrieben und Unternehmen, sondern auch Privatpersonen gewährt werden können.
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Von einer berufsgerichtlichen Ahndung ist abzusehen, wenn 1. durch ein Gericht oder eine Behörde wegen desselben Verhaltens bereits eine Strafe, eine Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder eine berufsaufsichtliche Maßnahme verhängt w

(1) Der Vorstand der Steuerberaterkammer wird von den Mitgliedern gewählt. (2) Zum Mitglied des Vorstands kann nur gewählt werden, wer als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter persönliches Mitglied der Kammer ist. (3) Zum Mitglied des Vo

(1) Gegen das Urteil des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht ist die Revision an den Bundesgerichtshof zulässig, 1. wenn das Urteil auf eine Maßnahme nach § 90 Absatz 1 Nummer 4 oder 5 oder Absatz 2 Numme
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published on 20/11/2015 00:00

Tenor I. Der Betroffene ist schuldig der vorsätzlichen Verletzung berufsrechtlicher Pflichten. II. Ihm wird deshalb ein Verweis erteilt und eine Geldbuße in Höhe von € 2… auferlegt. III. Der Betr
published on 02/12/2016 00:00

Tenor I. Die Betroffene ist schuldig der schuldhaften Verletzung allgemeiner Berufspflichten. II. Ihr wird deshalb ein Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr erteilt. III. Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahre
published on 08/12/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 492/16 vom 8. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen Untreue ECLI:DE:BGH:2016:081216B1STR492.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Besc
published on 29/09/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 4 1 2 / 1 5 vom 29. September 2015 in der Strafsache gegen wegen Untreue u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. September 2015 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision d
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