Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 107 Verteidigung

(1) Zu Verteidigern im berufsgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht können außer den in § 138 Abs. 1 der Strafprozeßordnung genannten Personen auch Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte gewählt werden.

(2) § 140 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 7 und 9 der Strafprozeßordnung ist auf die Verteidigung im berufsgerichtlichen Verfahren nicht anzuwenden.

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zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 140 Notwendige Verteidigung


(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last g

Strafprozeßordnung - StPO | § 138 Wahlverteidiger


(1) Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden. (2) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Aug. 2016 - 4 RVs 78/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Der Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird als unbegründet verworfen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wird als unzulässig verworfen. 1Gründe: 2Die Generalsta

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 08. Mai 2014 - I-6 U 154/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 18.10.2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wi

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(1) Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden. (2) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden. Gehört die...
(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;3...