Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

1.
Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.
2.
Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden; dabei darf der Einsatz 0,20 Euro nicht übersteigen und der Gewinn höchstens 2 Euro betragen.
3.
Bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Einsatzleistungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Einsatz um höchstens 0,03 Euro je volle Sekunde erhöht werden; bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Gewinnauszahlungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Gewinn um höchstens 0,30 Euro je volle Sekunde erhöht werden. Darüber hinausgehende Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind ausgeschlossen.
4.
Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen.
5.
Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 400 Euro nicht übersteigen. Jackpots und andere Sonderzahlungen jeder Art sind ausgeschlossen.
6.
Nach einer Stunde Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause von mindestens fünf Minuten ein, in der keine Einsätze angenommen und Gewinne gewährt werden. In der Pause dürfen keine Spielvorgänge, einsatz- und gewinnfreie Probe- oder Demonstrationsspiele oder sonstige Animationen angeboten werden.
6a.
Nach drei Stunden Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause ein, in der es für mindestens fünf Minuten in den Ruhezustand versetzt wird; zu Beginn des Ruhezustandes sind die Geldspeicher zu entleeren und alle Anzeigeelemente auf die vordefinierten Anfangswerte zu setzen.
7.
Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist bei Geldannahme vom Spieler in der Summe auf 10 Euro begrenzt. Höhere Beträge werden unmittelbar nach der Aufbuchung automatisch ausgezahlt. Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er vorab einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig. Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden. Es gibt eine nicht sperrbare Bedienvorrichtung zur Auszahlung, mit der der Spieler uneingeschränkt über die aufgebuchten Beträge, die in der Summe größer oder gleich dem Höchsteinsatz gemäß Nummer 1 sind, verfügen kann.
8.
Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen.
8a.
Bei Mehrplatzspielgeräten müssen die einzelnen Spielstellen unabhängig voneinander benutzbar sein und jede Spielstelle hat die Anforderungen der §§ 12 und 13 zu erfüllen, soweit diese landesrechtlich überhaupt zulässig sind; aus der Bauartzulassung eines Mehrplatzspielgerätes folgt kein Anspruch auf die Aufstellung des Mehrplatzspielgerätes.
8b.
Mehrplatzspielgeräte dürfen über höchstens vier Spielstellen verfügen, einzelne Spielstellen dürfen nicht abstellbar sein.
9.
Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Die Kontrolleinrichtung gewährleistet die in den Nummern 1 bis 5 Satz 1 und Nummer 6a aufgeführten Begrenzungen.
9a.
Das Spielgerät zeichnet nach dem Stand der Technik die von der Kontrolleinrichtung gemäß Nummer 8 erfassten Daten dauerhaft so auf, dass
a)
sie jederzeit elektronisch verfügbar, lesbar und auswertbar sind,
b)
sie auf das erzeugende Spielgerät zurückgeführt werden können,
c)
die einzelnen Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpft sind,
d)
ihre Vollständigkeit erkennbar ist und
e)
feststellbar ist, ob nachträglich Veränderungen vorgenommen worden sind.
10.
Der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels möglich sein, wobei
a)
die Gültigkeit des verwendeten Identifikationsmittels durch das Spielgerät vor Aufnahme des Spielbetriebs geprüft werden muss und
b)
während des Spielbetriebs keine Daten auf dem verwendeten Identifikationsmittel gespeichert werden dürfen.
11.
Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.
12.
Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann.

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Referenzen - Gesetze | § 13 SpielV

§ 13 SpielV zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 13 SpielV wird zitiert von 5 anderen §§ im Spielverordnung.

Spielverordnung - SpielV | § 13


Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich

Spielverordnung - SpielV | § 12


(1) Der Antragsteller hat dem Antrag eine Beschreibung des Spielgerätes, einen Bauplan, eine Bedienungsanweisung, eine technische Beschreibung der Komponenten sowie ein Mustergerät beizufügen. Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Spielverordnung - SpielV | § 6


(1) Der Aufsteller darf nur Geld- oder Warenspielgeräte aufstellen, an denen das Zulassungszeichen deutlich sichtbar angebracht ist. Der Aufsteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Spielregeln und Gewinnplan für Spieler leicht zugänglich sind.

Spielverordnung - SpielV | § 6a


Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten, a) wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspiel
§ 13 SpielV zitiert 2 andere §§ aus dem Spielverordnung.

Spielverordnung - SpielV | § 13


Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich

Spielverordnung - SpielV | § 12


(1) Der Antragsteller hat dem Antrag eine Beschreibung des Spielgerätes, einen Bauplan, eine Bedienungsanweisung, eine technische Beschreibung der Komponenten sowie ein Mustergerät beizufügen. Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

Referenzen - Urteile | § 13 SpielV

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47 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 13 SpielV.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Feb. 2018 - II R 21/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 27. August 2014  2 K 257/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Feb. 2018 - II B 75/16

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 15. August 2016 1 V 41/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 07. Feb. 2018 - 4 Bf 217/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 10. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Koste

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2018 - 8 B 31/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung, bei der vom Beklagten befristet ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2018 - 8 B 30/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung, bei der vom Beklagten befristet ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2018 - 8 B 28/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung, bei der vom Beklagten befristet ge

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2018 - 8 B 29/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Gründe I 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung, bei der vom Beklagten befristet ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2018 - 4 StR 305/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 305/17 vom 17. Januar 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:170118B4STR305.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Aug. 2017 - 1 StR 519/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 519/16 vom 8. August 2017 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels u.a. ECLI:DE:BGH:2017:080817U1STR519.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerich

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2017 - 2 S 1671/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Neufassung der Satzung der Antragsgegnerin über die Erhebung einer

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Mai 2017 - 9 B 39/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Gründe 1 Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2 1. Die Revision ist n

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Mai 2017 - 9 B 38/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Gründe 1 Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2 1. Die Revision ist n

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2017 - 4 LB 6/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 12. Kammer – vom 11. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2017 - 4 LB 4/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 12. Kammer – vom 11. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2017 - 4 LB 3/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 12. Kammer – vom 11. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 23. März 2017 - 4 LB 2/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 12. Kammer – vom 11. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen in der ... Chaussee ... in Berlin negativ betreff

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 6/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen nachteilig betreffen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Verfügungen des Beklagten zur Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften über die Aufstellung von Spielgeräten in zwei von ihr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung von Erlaubnissen für acht von ihr geplante Spielhallen im Verbund im Gebäudekomplex K.weg ... in Berlin.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 12. Sept. 2016 - 14 A 1501/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Soweit die Berufung hinsichtlich der Klage gegen den Bescheid vom 21.2.2013 teilweise zurückgenommen wurde, wird das Berufungsverfahren eingestellt. Die Berufung im Übrigen wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfah

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Juni 2016 - 14 A 576/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 46.757,35 Euro festgesetzt. 1 G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil die ge

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Juli 2015 - 3 K 305/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über eine Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. 2 Die Klä

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 22. Juni 2015 - 6 A 1895/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Juni 2015 - 2 S 2555/13

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin ist Betreiberin eines Hotels im Stadtgebiet der Antragsgegnerin. Sie wendet sich im

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Feb. 2015 - 25 K 2124/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2014 - 17 K 2429/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Nov. 2014 - V R 55/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt mehrere Spielhallen, in denen auch Geldspielgeräte stehen. Ihre Umsätze versteuert sie nach verein

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Aug. 2014 - 2 K 257/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit und die Unionsrechtskonformität der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer. 2 Die Klägerin, eine GmbH, wurde im ... 2007 gegründet und betreibt in Hamburg ab Oktober 2007 Spielhalle

Finanzgericht Hamburg Urteil, 15. Juli 2014 - 3 K 207/13

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Besteuerung der Umsätze der Klägerin im Streitjahr 2010 aus dem Betrieb sog. "Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit" rechtmäßig, insbesondere unionsrechts- und verfassungsgemäß, war.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 09. Apr. 2014 - 24 K 5036/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckba

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 09. Apr. 2014 - 24 K 5091/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckba

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Feb. 2014 - 24 K 1560/13

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Soweit die Klägerin die Klage teilweise zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Dez. 2011 - II R 51/10

bei uns veröffentlicht am 07.12.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb in Hamburg u.a. in der Zeit von Oktober 2005 bis Februar 2007 mehrere Spielhallen, in denen sie Ger

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juni 2011 - 9 B 77/10

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

Gründe 1 1. Die auf sämtliche Zulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Juni 2011 - XI B 38/11

bei uns veröffentlicht am 08.06.2011

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wegen Nichtzulassung der Revision ist unbegründet. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeut

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Feb. 2011 - 4 K 4482/10

bei uns veröffentlicht am 14.02.2011

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 24.07.2009 wird aufgehoben.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer vom Beklagte

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 16. Dez. 2010 - 4 K 3645/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 24.08.2006 wird aufgehoben.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigk

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Nov. 2010 - XI R 79/07

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tatbestand 1 I. Die Revisionsklägerin ist seit Ende 2008 Rechtsnachfolgerin einer GmbH, die im Jahr 2007 eine Spielhalle mit Geldspielautomaten betrieb.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. März 2010 - 8 C 12/09

bei uns veröffentlicht am 31.03.2010

Tatbestand 1 Der Beklagte hat der Klägerin aufgegeben, das in ihren Spielhallen verwendete Bonus- und Informationssystem stillzulegen und abzubauen. Dagegen wendet sich

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Feb. 2010 - 3 L 6/08

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie in Sachsen-Anhalt einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten nicht bedarf, hilfsweise die Erteilung einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 09. Juli 2008 - 4 K 27/06

bei uns veröffentlicht am 09.07.2008

Tenor Die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 07. September 2006, veröffentlicht im "Elbe Express" vom 14. September 2006, wird mit Wirkung ab 01. J

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 24. Juli 2007 - 4 K 4435/06

bei uns veröffentlicht am 24.07.2007

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: a) Sind die Art. 43 und 49 EG dahingehend auszulegen, dass sie einem innerstaatlichen Monopol auf best

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 19. März 2007 - 18 K 2541/07

bei uns veröffentlicht am 19.03.2007

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Gründe   1  Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2007 - 4 K 2171/07

bei uns veröffentlicht am 08.03.2007

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Gründe   I. 1  Der Antragsteller, ein Automatenaufsteller, begehrt die Wieder

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Aug. 2006 - 2 S 1218/05

bei uns veröffentlicht am 24.08.2006

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. Oktober 2004 - 16 K 2468/04 - teilweise geändert. Die Bescheide der Beklagten vom 6. Februar 2004, vom 21. Mai 2004, vom 6. Juli 2004 und vom 13. Juli 2004

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 14. Juli 2005 - 8 K 1070/03

bei uns veröffentlicht am 14.07.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Bescheides, mit welchem ihm aufgegeben wurde, die auf dem Betrieb mit Wertmarken umgestellten

Referenzen

(1) Der Antragsteller hat dem Antrag eine Beschreibung des Spielgerätes, einen Bauplan, eine Bedienungsanweisung, eine technische Beschreibung der Komponenten sowie ein Mustergerät beizufügen. Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt hat er weitere...
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der...
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