Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 5 Wunsch- und Wahlrecht

(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.

(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.

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Kitaplatzklage: Zur Geltendmachung des Anspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz

18.06.2013

Anspruch eines Kindes auf einen Platz in einer Kindertagesstätte ist gegenüber dem Landkreis als dem örtlichen Träger der Jugendhilfe geltend zu machen.
Kitaplatzklagen

Private Kinderkrippe: Erstattung der Kosten durch die Stadt Mainz

16.05.2013

Klägerinnen haben ab Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Besuch des Kindes in einer privaten Elterninitiative.
Kitaplatzklagen

Sozialrecht: Kindertagesstätte, Stadt muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

04.12.2012

Sozialrecht - Kosten für Kindertagesstätte - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

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Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 36 Mitwirkung, Hilfeplan


(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwickl

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts


(1) Wird die Leistung ganz oder teilweise in einer Einrichtung erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verba

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 78a Anwendungsbereich


(1) Die Regelungen der §§ 78b bis 78g gelten für die Erbringung von 1. Leistungen für Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Absatz 3),2. Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19),

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Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Mai 2015 - Au 3 E 15.667

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweilige

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Jan. 2015 - W 3 K 14.589

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten um Leistungen gemäß §

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 01. Feb. 2016 - Vf. 75-VI-14

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Gründe Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Aktenzeichen: Vf. 75-VI-14 vom 1. Februar 2016 Leitsätze ... erlässt in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der K. K. St. W. in W., Bevo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2015 - 12 ZB 15.1191

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Verfahrensbeteiligten str

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. März 2017 - M 18 E 17.315

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller begehrt, mit einer einstweiligen Anordnung den Antragsgegner

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2014 - 18 K 12.6173

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Okt. 2015 - AN 6 K 14.01691

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juli 2016 - M 18 K 14.3284

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger zu 2) 4.610,- EUR zu zahlen, einschließlich Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2014 - 12 ZB 12.1351

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. März 2012 wird wegen ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit zugelassen. II. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2015 - 12 AE 15.1691

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am 1. Juli

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Jan. 2014 - 18 E 13.4877

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Mit Schriftsatz vom 21. Oktober 2013, eingegangen beim Bayerisch

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 03. Aug. 2015 - Au 3 K 15.666

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.666 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 3. August 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: ambulante Jugendhilfe (heilpädagogis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2015 - M 18 K 14.2448 - wird geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Aufwendungsersatzanspruch des Klägers für die Monate April bis einschließlich Juni 2014 un

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2016 - 12 ZB 15.1641

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I.Der am 1. Juli 1995 geborene Kläg

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Dez. 2014 - M 18 K 13.5326

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger und der Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt vom Beklag

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2018 - 5 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten als Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Erstattung von Aufwendungen, die der Kläger für Jugendhilfeleistungen im Inland zu

Bundesverfassungsgericht Urteil, 21. Nov. 2017 - 2 BvR 2177/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nach Maßgabe der Gründe zurückgewiesen. Gründe A.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - 5 C 19/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Mehrkosten für die selbstbeschaffte frühkindliche Förderung des Klägers in einer Tageseinrichtung einer Trä

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 28. Juli 2017 - 6 B 142/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Gründe 1 Der Antrag des Antragstellers, 2 den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren beginnend ab dem 01.08.2017 einen Platz in der

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. März 2017 - 1 M 487/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt. 2. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 14. Oktober 2016 – 2 B 1738/16 – wird für unwirksam erklärt. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Antragstellerin und der Antragsgegne

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. März 2017 - 4 M 36/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Gründe 1 Das Verwaltungsgericht hat dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur unanfechtbaren Entscheidung in der Hauptsache aufgegeben, der auswärtigen Betreuung des am 11. Januar 2011 geborenen Antragstellers in der Kindertage

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Sept. 2016 - 11 UF 418/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 23.06.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass begleiteter Umgang bis einschließlich August 2017 nach § 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB angeor

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 05. Juli 2016 - 19 K 7683/14

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Kindertagespflege bei der Tagespflegeperson Frau E.       für die Zeit vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015 zu bewilligen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nich

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 12. Apr. 2016 - 4 K 338/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Gründe  1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz durch Erlass einer e

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2016 - 12 S 638/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Februar 2015 - 7 K 2071/13 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 22. Feb. 2016 - 6 A 347/13

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Tatbestand 1 Die Kläger begehren Kostenerstattung für die Tagungsgebühren, die bei ihrer Teilnahme an einer Fachtagun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Jan. 2016 - 12 A 3/16

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Die Berufung wird zugelassen. Die Kostenverteilung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten. 1Gründe 2Unbeschadet der Frage des Vorliegens auch der weiteren geltend gemachten Zulassungsgründe ist die Berufung des Beklagten

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 10. Dez. 2015 - 6 A 37/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tatbestand 1 Die Kläger begehren die Übernahme der Kosten für die auswärtige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. 2 Die Kläger werden halbtags im Waldorfkindergarten in W. betreut. Hierfür erhebt die Stadt W. einen Kostenbeitrag in Höhe vo

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2015 - 13 K 1532/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wege der Zuwendungsfinanzierung oder sonstiger Pauschalfinanzierung Mittel an Träger der freien Jugendhilfe zur Durchführung von sozialräumlichen Projekten auf der Grundlage der Globalricht

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - 4 Bf 121/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. April 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten we

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Aug. 2015 - 19 K 5596/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10. 09. 2014 verpflichtet, der Klägerin mit sofortiger Wirkung eine ganztägige Betreuung in   einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, die nicht weiter

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 26. Juni 2015 - 19 K 128/15

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 08.12.2014 verpflichtet, der Klägerin einen Platz in einer wohnortnahen städtischen Kindertagesei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Juni 2015 - 19 K 7745/13

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreck

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 31. März 2015 - 6 A 255/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für die auswärtige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. 2 Die Klägerin wurde im August 2014 in der Grundschule der brandenburgischen Gemeinde F. eingeschult und besucht den dortige

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 06. Feb. 2015 - 7 K 2071/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Kläger vom 27.9.2011 auf Erstattung der Elternbeiträge für die Betreuung ihrer Söhne ... und ... im Waldorfkindergarten … unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.Im Übr

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 21. Jan. 2015 - 2 L 414/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1.)  Der Antragstellerin wird für das erstinstanzliche Verfahren ab Antragstellung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I.      aus F.          zur Wahrnehmung ihrer Rechte bewilligt. 2.) Die Antragsgegnerin wird im Wege der ei

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 11. Dez. 2014 - 4 K 2027/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Übernahme von Kindergartenbeiträgen durch die Beklagte. 2 Die Klägerin ist Mutter der am … 2

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 28. Nov. 2014 - 7 K 3274/14

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 19.03.2014 und der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 18.06.2014 werden aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger entstandene Mehrkosten für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz in der privaten

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 27. Nov. 2014 - 4 K 501/14.NW

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt einen Kostenzuschuss für seine

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Sept. 2014 - 19 K 7888/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger die für seine Betreuung in der Kindertageseinrichtung des freien Trägers „N.                “ im Zeitraum vom 01.09.2013

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Sept. 2014 - 19 K 158/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11. 12. 2013 verpflichtet, dem Kläger mit sofortiger Wirkung eine ganztägige Betreuung in einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, die nicht weiter als

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Sept. 2014 - 19 K 3547/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Juli 2014 - 12 A 717/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das zweitinstanzliche Verfahren auf 36.166,36 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulass

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 09. Mai 2014 - 19 K 3602/13

bei uns veröffentlicht am 09.05.2014

Tenor Die Beklagte wird 1.unter Aufhebung des Bescheides vom 05.06.2013 verpflichtet, dem Kläger zukünftig zum 10.05.2014 eine Betreuung in einem Umfang von 45 Wochenstunden in einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu s

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2014 - 12 S 1925/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2012 - 7 K 3281/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Klä

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2014 - 12 S 1927/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Juli 2012 - 7 K 4/11 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Kläger

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. März 2014 - 12 A 2808/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwend

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. März 2014 - 12 B 70/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner vorläufig verpflichtet ist, erforderliche Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz des Antragstellers in einer Kindertageseinrichtung oder i

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 05. Feb. 2014 - 12 B 17/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts wird abgeändert. Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanz

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 31. Jan. 2014 - 12 B 1468/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor Dem Antragsteller wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T.            aus L.    beigeordnet. Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts wird abgeändert. Der Antrag d

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(1) Die Regelungen der §§ 78b bis 78g gelten für die Erbringung von 1. Leistungen für Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Absatz 3),2. Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19),3. Leistungen...
(1) Wird die Leistung ganz oder teilweise in einer Einrichtung erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Entgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband...
(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes...