Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung

(1) Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; dies gilt auch in den Fällen, in denen Eltern durch das Familiengericht oder Jugendliche und junge Volljährige durch den Jugendrichter zur Inanspruchnahme von Hilfen verpflichtet werden. Die Vorschriften über die Heranziehung zu den Kosten der Hilfe bleiben unberührt.

(2) Abweichend von Absatz 1 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen, insbesondere der Erziehungsberatung nach § 28, zulassen. Dazu soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Leistungserbringern Vereinbarungen schließen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Übernahme der Kosten geregelt werden. Dabei finden der nach § 80 Absatz 1 Nummer 2 ermittelte Bedarf, die Planungen zur Sicherstellung des bedarfsgerechten Zusammenwirkens der Angebote von Jugendhilfeleistungen in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und Familien nach § 80 Absatz 2 Nummer 3 sowie die geplanten Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach § 80 Absatz 3 Beachtung.

(3) Werden Hilfen abweichend von den Absätzen 1 und 2 vom Leistungsberechtigten selbst beschafft, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen nur verpflichtet, wenn

1.
der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat,
2.
die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe vorlagen und
3.
die Deckung des Bedarfs
a)
bis zu einer Entscheidung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe über die Gewährung der Leistung oder
b)
bis zu einer Entscheidung über ein Rechtsmittel nach einer zu Unrecht abgelehnten Leistung
keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat.
War es dem Leistungsberechtigten unmöglich, den Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtzeitig über den Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen, so hat er dies unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.

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Familienrecht: Kita-Platz muss zur Verfügung gestellt werden

19.06.2017

Im Rahmen von § 24 Abs. 2 SGB VIII konkurrieren Gleichaltrige von Rechts wegen nicht um zu wenige Kinderkrippenplätze, sondern haben jeweils einen unbedingten Anspruch auf früh-kindliche Förderung.

Kinderbetreuung: Stadt haftet für fehlende Kinderbetreuungsplätze

01.12.2016

Eltern können Verdienstausfallschadens verlangen, wenn ihren Kindern vom Träger kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Private Kinderkrippe: Erstattung der Kosten durch die Stadt Mainz

16.05.2013

Klägerinnen haben ab Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Besuch des Kindes in einer privaten Elterninitiative.
Kitaplatzklagen

Sozialrecht: Kindertagesstätte, Stadt muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

04.12.2012

Sozialrecht - Kosten für Kindertagesstätte - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

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Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 80 Jugendhilfeplanung


(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und de

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen


(1) Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn 1. ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen


(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 80 Jugendhilfeplanung


(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und de

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 28 Erziehungsberatung


Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Fakt

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Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Mai 2015 - Au 3 E 15.667

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweilige

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. Apr. 2015 - Au 3 E 15.251

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig ab Entscheidung des Gerichts die Kosten für die Unterbringung von ... in der Jugendhilfeeinrichtung St. ... in ... zu tragen. Im Übrigen w

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juni 2018 - M 18 K 17.5260

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juni 2018 - M 18 K 17.1292

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckun

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. März 2018 - M 18 K 16.2206

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 12 ZB 13.388

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beteiligten streiten ü

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Sept. 2017 - M 18 K 16.5286

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Tatbestand Die Kläger begehren die Verpflichtung des Beklagten, Hilf

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Sept. 2017 - M 18 K 16.4560

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Tatbestand Der Kläger begehrt die Beklagte unter Aufhebung des ablehnenden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2019 - 12 ZB 16.1982

bei uns veröffentlicht am 15.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Beteiligten streiten über die Über

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - 12 ZB 16.1967

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Beteiligten streiten über die Kost

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - 12 ZB 16.1920

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Klägerin beansprucht mit ihrer Kla

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 20. Juli 2017 - B 3 K 16.691

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte dur

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Sept. 2014 - 18 K 13.1756

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor I. Der Bescheid vom ... September 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom ... März 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung des Sohnes der Klägerin, ..., geb. ... 1999, im Inte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Dez. 2015 - M 18 E 15.4767

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die vorläufige Übe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Dez. 2015 - M 18 E 15.3807

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern vorläufig Hilfe zur Erziehung in Form der Übernahme der Kosten für die Unterbringung ihres Sohnes ... im Institut ... ... für das Schuljahr 2015/2016 zu gewähren.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Jan. 2016 - W 3 K 15.7

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 25. November 2014 verpflichtet, unter insoweitiger Zurücknahme der Bescheide vom 5. Juni 2012 und 9. August 2012 T. K. für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 Eingliederu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Juli 2014 - 18 E 14.2338

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe un

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Juni 2015 - M 18 K 13.5191

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, vertreten durch seine gemeinsam sorgeberechtigten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2015 - 12 ZB 15.1191

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Verfahrensbeteiligten str

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 10. Nov. 2015 - RO 4 K 15.287

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Voll

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Jan. 2015 - M 18 K 14.2448

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin zu 2. is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2015 - 12 ZB 15.1703

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beteiligten streiten

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Okt. 2015 - AN 6 K 14.01691

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juli 2016 - M 18 K 14.3284

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger zu 2) 4.610,- EUR zu zahlen, einschließlich Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2014 - 12 ZB 13.1283

bei uns veröffentlicht am 23.04.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der zulässige Antrag ist unbegründet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2014 - 12 ZB 12.1351

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. März 2012 wird wegen ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit zugelassen. II. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2015 - 12 AE 15.1691

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am 1. Juli

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 03. Aug. 2015 - Au 3 K 15.666

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 3 K 15.666 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 3. August 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: ambulante Jugendhilfe (heilpädagogis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2015 - M 18 K 14.2448 - wird geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Aufwendungsersatzanspruch des Klägers für die Monate April bis einschließlich Juni 2014 un

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Juni 2015 - Au 3 K 15.690

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.690 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. Juni 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: Jugendhilfe; Eingliederungshilfe; seelisc

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Okt. 2014 - M 18 K 13.3666

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Übernahme der Kosten für eine Dyskalkuliethera

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2016 - 12 ZB 15.1641

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I.Der am 1. Juli 1995 geborene Kläg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts B. vom 17. Mai 2016 - B 3 K 16.183 - wird aufgehoben. II. Dem Kläger wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... aus ... beigeordne

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2018 - 12 C 17.2563

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 6. Dezember 2017 – B 3 K 17.250 – und der Nichtabhilfebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2017 werden aufgehoben. II. Dem Verwaltungsgericht

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. März 2015 - B 3 K 13.619

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 131.158,48 EUR für die Unterbringung der beigeladenen Leistungsberechtigten ... im Zeitraum vom 21.09.2005 bis einschließlich 19.06.2008 zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Dez. 2014 - M 18 K 13.5326

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger und der Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger begehrt vom Beklag

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Nov. 2017 - M 18 E 17.4560

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für die einstweilige Anordnung wird abgelehnt. Gründe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 10. Dez. 2018 - 12 A 3136/17

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Der zulässige Antrag ist unbegründet. 2Eine Zulassung der Berufung kommt nach § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO in Betracht, wenn ein Zula

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 05. Sept. 2018 - 7 A 149/16

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tatbestand 1 Der im Jahr 2001 geborene Kläger begehrt die Erstattung der Kosten für seine Begleitung auf einem Schüleraustausch nach Frankreich vom 17. bis 22. Mai 2016. 2 Der Kläger leidet am Asperger Syndrom (F 84.5). Zudem wurde bei ihm fachä

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 05. Sept. 2018 - 7 A 55/17

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tatbestand 1 Der im Jahr 2007 geborene Kläger begehrt die Erstattung der Kosten für seine Begleitung auf einer Klassenfahrt nach Grünheide in der Zeit vom 18. bis 21. April 2017. 2 Der Kläger leidet an einer u.a. Autismusspektrumstörung. Er besu

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Juli 2018 - M 18 K 17.5264

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor I. Soweit das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen. III. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten we

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Juli 2018 - M 18 K 17.324

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Parteien das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Geri

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 01. März 2018 - 2 K 14025/17.TR

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hint

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2017 - 5 B 9/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Gründe 1 Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2017 - 5 B 10/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

Gründe 1 Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. 2

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 23. Nov. 2017 - 1 L 1234/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, den beiden Antragstellern jeweils ab dem 24. November 2017 bis zum 31. März 2018 einen Gan

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - 5 C 19/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Mehrkosten für die selbstbeschaffte frühkindliche Förderung des Klägers in einer Tageseinrichtung einer Trä

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Okt. 2016 - 19 K 4601/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf d

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - III ZR 303/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 303/15 Verkündet am: 20. Oktober 2016 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:201016UIIIZR303.15.0 Der III. Zivilsenat

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - III ZR 302/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 302/15 Verkündet am: 20. Oktober 2016 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:201016UIIIZR302.15.0 Der III. Zivilsenat des Bund

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Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der...
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der...