Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 263a Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost)
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 263a Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost)
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Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) Inhaltsverzeichnis
Nach der Gesamtleistungsbewertung ermittelte Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten und der Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten werden in dem Verhältnis als Entgeltpunkte (Ost) berücksichtigt, in dem die für die Ermittlung des Gesamtleistungswerts zugrunde gelegten Entgeltpunkte (Ost) zu allen zugrunde gelegten Entgeltpunkten stehen. Dabei ist für Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten § 254d entsprechend anzuwenden.
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(1) An die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte treten Entgeltpunkte (Ost) für 1. Zeiten mit Beiträgen für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit,2. Pflichtbeitragszeiten aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Leistung von Wehrdienst oder Zivi
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9 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 16/06/2016 00:00
Tenor
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2015 und des Sozialgerichts Berlin vom 3. Februar 2014 aufgehoben und die Klage abgew
published on 10/06/2015 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stralsund vom 4. November 2011 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander für beide Rechtszüge
published on 26/09/2013 00:00
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Eisleben vom 21. Dezember 2012 dahin abgeändert, dass im Tenor die bisherigen Ziffern 5 und 6 die Ordnungszahlen 7 und 8 erhalten und im Ans
published on 19/04/2011 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. April 2010 wird zurückgewiesen.
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(1) An die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte treten Entgeltpunkte (Ost) für 1. Zeiten mit Beiträgen für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit,2. Pflichtbeitragszeiten aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Leistung von Wehrdienst oder Zivildienst oder...