Urlaubsort
Urlaubsort ist nach Wahl des Besatzungsmitglieds 1. der Wohnort des Besatzungsmitglieds, 2. der Ort, an dem der Heuervertrag abgeschlossen worden ist, 3. der durch Tarifvertrag festgelegte Ort oder 4. jeder andere im Heuervertrag vereinbarte Ort.
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