Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

(1) In Raumordnungsplänen sind für einen bestimmten Planungsraum und einen regelmäßig mittelfristigen Zeitraum Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu den Nutzungen und Funktionen des Raums, zu treffen. Es kann festgelegt werden, dass bestimmte Nutzungen und Funktionen des Raums nur für einen bestimmten Zeitraum oder ab oder bis zum Eintritt bestimmter Umstände vorgesehen sind; eine Folge- oder Zwischennutzung kann festgelegt werden. Die Festlegungen nach Satz 1 und 2 können auch in räumlichen und sachlichen Teilplänen getroffen werden. Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind als solche zu kennzeichnen.

(2) Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne sind die öffentlichen und privaten Belange, soweit sie auf der jeweiligen Planungsebene erkennbar und von Bedeutung sind, gegeneinander und untereinander abzuwägen. Das Ergebnis der Umweltprüfung nach § 8 sowie die Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 9 sind in der Abwägung nach Satz 1 zu berücksichtigen. Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume sind aufeinander abzustimmen.

(3) Die Festlegungen nach Absatz 1 können auch Gebiete bezeichnen. Insbesondere können dies Gebiete sein,

1.
die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind (Vorranggebiete),
2.
die bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen vorbehalten bleiben sollen, denen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (Vorbehaltsgebiete),
3.
in denen bestimmten raumbedeutsamen Maßnahmen oder Nutzungen, die städtebaulich nach § 35 des Baugesetzbuchs zu beurteilen sind, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen, wobei diese Maßnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind (Eignungsgebiete),
4.
die im Meeresbereich liegen, und in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen, wobei diese Funktionen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind (Eignungsgebiete für den Meeresbereich).
Bei Vorranggebieten kann festgelegt werden, dass sie zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 haben.

(4) Die Raumordnungspläne sollen auch diejenigen Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Absatz 1 Satz 2 enthalten, die zur Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet und zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich sind und die durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können.

(5) Den Raumordnungsplänen ist eine Begründung beizufügen.

(6) Soweit ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein europäisches Vogelschutzgebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nach den § 13 und § 17 Absatz 1 und 2 die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Europäischen Kommission anzuwenden.

(7) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Aufstellung von Raumordnungsplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.

(8) Raumordnungspläne nach § 13 Absatz 6 und § 17 sind mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen.

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21.09.2012

Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden-VGH Kassel vom 17.06.08-11 C 2089/07

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

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Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne


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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

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(1) In den Ländern sind aufzustellen: 1. ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) und2. Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne).In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg kann ein Flächennutzungs
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Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Okt. 2017 - 1 MR 4/17

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Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2017 - 1 LB 2/15

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Sept. 2016 - 9 K 4438/14

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Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 04. Juli 2016 - 3 K 516/15.NW

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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 21. Apr. 2016 - 1 A 11091/15

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Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2015 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird für

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. März 2016 - 4 BN 44/15

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2016 - 8 S 1477/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Antragsteller wendet sich gegen den Regionalplan für die Region Stuttgart vom 22.07.2009, soweit der in dem Pla

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Feb. 2016 - 4 BN 37/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 19/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den sachlichen Teilplan "Windenergienutzung in der Planungsregion (...)". 2 Mit Antrag vom 12./20.09.2011 beantragte die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen St

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bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den sachlichen Teilplan "Windenergienutzung in der Planungsregion (...)". 2 Die Antragstellerin beabsichtigt, auf mehreren Flurstücken in den Gemarkungen B

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 10. Sept. 2015 - 6 A 190/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 900.000,-- € festgesetzt. Gründe 1 Die Hauptbeteiligten des Prozesses

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Aug. 2015 - 4 CN 7/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 20. Mai 2015 - 3 K 18/12

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Mai 2015 - 3 K 44/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31. August 2011 wird hinsichtlich der Festlegung Kap. 6.5 Energie Absatz 2 für unwirksam erklärt, soweit sie Geltung für die Fläche des Eignungsgebietes Gro

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 21. Apr. 2015 - 10 D 21/12.NE

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Apr. 2015 - 4 CN 6/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tatbestand 1 Der Antragsteller ist Eigentümer von Grundstücken im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Seine Normenkontrolle wendet sich gegen den als Satzung erlassenen

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 10. März 2015 - 3 K 25/11

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

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Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 24. Feb. 2015 - 4 A 94/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung einer Ergänzung eines Regionalen Entwicklungsplanes durch den Beklagten. 2 Die Klägerin ist unter anderem Eigentümerin und Bewirtschafterin zahlreicher landwirtschaftlic

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Feb. 2015 - 4 BN 20/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 8. April 2014 wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 75/13

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Tenor Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Antragstellern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der jeweils erstattungsfähigen Kosten abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner vorher

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 74/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 70/13

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Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsicht

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 72/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsicht

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 36/13

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Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsic

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Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsicht

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 7/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsic

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