Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

(1) Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf

1.
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2.
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4.
die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind; der Umweltbericht enthält die Angaben nach der Anlage 1. Der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts ist festzulegen; die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, sind hierbei zu beteiligen. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Raumordnungsplans angemessenerweise verlangt werden kann.

(2) Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen kann von einer Umweltprüfung abgesehen werden, wenn durch eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 genannten Kriterien festgestellt wurde, dass sie voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben werden. Diese Prüfung ist unter Beteiligung der öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, durchzuführen. Sofern festgestellt wurde, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sind die zu diesem Ergebnis führenden Erwägungen in die Begründung des Plans aufzunehmen.

(3) Die Umweltprüfung soll bei der Aufstellung eines Raumordnungsplans auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden, wenn in anderen das Plangebiet ganz oder teilweise umfassenden Plänen oder Programmen bereits eine Umweltprüfung nach Absatz 1 durchgeführt wurde. Die Umweltprüfung kann mit anderen Prüfungen zur Ermittlung oder Bewertung von Umweltauswirkungen verbunden werden.

(4) Die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt sind auf Grundlage der in der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 genannten Überwachungsmaßnahmen von der in den Landesplanungsgesetzen genannten Stelle, oder, sofern Landesplanungsgesetze keine Regelung treffen, von der für den Raumordnungsplan zuständigen oder der im Raumordnungsplan bezeichneten öffentlichen Stelle zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen unterrichten die öffentliche Stelle nach Satz 1, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung des Raumordnungsplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat.

(5) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorgaben zu erlassen zur Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Belangen im Rahmen der Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen. Sofern dabei auch Fragen der Windenergie an Land berührt sind, sind die Vorgaben auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu erlassen.

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Baurecht: Bauvorhaben im Außenbereich ist nur bei ausreichendem Geruchsschutz dort tätiger Arbeitnehmer zulässig

03.04.2018

Bei Bauvorhaben im Außenbereich muss in der Abwägung der Interessenlage auch der Geruchsschutz der dort tätigen Arbeitnehmer berücksichtigt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin 
Bebauungsplan

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht


Werden Pläne und Programme nach § 35 Absatz 1 und § 36 nur geringfügig geändert oder legen sie die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene fest, so ist eine Strategische Umweltprüfung nur dann durchzuführen, wenn eine Vorprüfung des Einzelfalls im
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne


(1) In Raumordnungsplänen sind für einen bestimmten Planungsraum und einen regelmäßig mittelfristigen Zeitraum Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu den Nutzungen und F

Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum


(1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone einen Raumordnungsplan als Rechtsverordnung auf. Der Raumordnungsplan soll

Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen


(1) Soweit der Raumordnungsplan nicht als Gesetz oder Rechtsverordnung verkündet wird, ist er oder seine Genehmigung oder der Beschluss über ihn öffentlich bekannt zu machen; mit der Bekanntmachung wird der Raumordnungsplan wirksam. (2) Der Raumordn

Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 11 Planerhaltung


(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes ist für die Rechtswirksamkeit eines Raumordnungsplans nur beachtlich, wenn 1. die Vorschriften des § 9 über die Beteiligung verletzt worden sind; dabei ist unbeachtlich, wenn ei
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Raumordnungsgesetz - ROG 2008 | § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen


(1) Soweit der Raumordnungsplan nicht als Gesetz oder Rechtsverordnung verkündet wird, ist er oder seine Genehmigung oder der Beschluss über ihn öffentlich bekannt zu machen; mit der Bekanntmachung wird der Raumordnungsplan wirksam. (2) Der Raumordn

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Jan. 2017 - AN 11 K 15.02394

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die K

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2134, 22 ZB 17.2136, 22 ZB 17.2138, 22 ZB 17.2139, 22 ZB 17.2141, 22 ZB 17.2142, 22 ZB 17.2143, 22 ZB 17.2144, 22 ZB 17.2145, 22 ZB 17.2146

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.2134, 22 ZB 17.2136, 22 ZB 17.2138, 22 ZB 17.2139, 22 ZB 17.2141, 22 ZB 17.2142, 22 ZB 17.2143, 22 ZB 17.2144, 22 ZB 17.2145 und 22 ZB 17.2146 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2088, 22 ZB 17.2089, 22 ZB 17.2090, 22 ZB 17.2091, 22 ZB 17.2092, 22 ZB 17.2093, 22 ZB 17.2094, 22 ZB 17.2095, 22 ZB 17.2096, 22 ZB 17.2097

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.2088, 22 ZB 17.2089, 22 ZB 17.2090, 22 ZB 17.2091, 22 ZB 17.2092, 22 ZB 17.2093, 22 ZB 17.2094, 22 ZB 17.2095, 22 ZB 17.2096 und 22 ZB 17.2097 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2017 - Au 3 K 15.1898

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gege

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2017 - 4 BN 3/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Dez. 2017 - 8 C 10973/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor Der am 8. Juni 2016 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „W.“ der Antragsgegnerin in der Fassung der am 24. April 2017 als Satzung beschlossenen 1. Änderung wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2017 - 6 A 133/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Der Bescheid vom 14.07.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.09.2014 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung eines Vorbescheides unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerich

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2017 - 6 A 599/17

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid vom 8. November 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. November 2011 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Ant

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Okt. 2017 - 1 MR 4/17

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor Auf den Antrag der Antragstellerin wird die Kreisverordnung des Antragsgegners zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Hohe Geest“ vom 01. Juli 2016 bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontro

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 21. Juni 2017 - 4 K 293/17.KO

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tenor Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid des Beklagten vom 16. Dezember 2013 (Az. 62-690-042/11) wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Mai 2017 - 2 K 56/15

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tatbestand 1 Die Antragstellerin, eine dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld angehörende, aus mehreren Ortschaften bestehende Einheitsgemeinde mit derzeit ca. 15.000 Einwohnern, wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen den sachlichen Teilplan "Dase

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16, 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tatbestand 1 Gegenstand der Klagen ist der Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 31. März 2016 für den Neubau und den Betrieb einer kombinierten 380-kV-Höchstspan

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 4 A 16/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tatbestand 1 Gegenstand der Klage ist der Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 31. März 2016 für den Neubau und den Betrieb einer kombinierten 380-kV-Höchstspann

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 14. März 2017 - 2 A 219/14

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 28.10.2014 wird hinsichtlich des Verfügungspunktes I. 1. e. aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt 9/10, der Beklagte 1/10 der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Feb. 2017 - 8 A 10717/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelass

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 02. Sept. 2016 - 6 L 38/16

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 52.500,‑‑ € festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der gemäß §§

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Aug. 2016 - 11 D 2/14.AK

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten beider Beigeladenen trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Juli 2016 - 14 K 7394/13

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. T a t b e s t a n d 1Die Klägerin baut seit 1977 in Rheinbach-Flerzheim – an der Grenze zur Gemeinde Swisttal - Kies und Sand auf einer Fläche von ca. 70 oder 76 ha ab,

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. Apr. 2016 - 3 S 337/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Februar 2016 - 13 K 5680/15 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlich

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Feb. 2016 - 8 S 1477/15

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Antragsteller wendet sich gegen den Regionalplan für die Region Stuttgart vom 22.07.2009, soweit der in dem Pla

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Nov. 2015 - 2 L 1/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage als sogenannte Repowering-Maßnahme. 2 Am 27.08.2004

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 19/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den sachlichen Teilplan "Windenergienutzung in der Planungsregion (...)". 2 Mit Antrag vom 12./20.09.2011 beantragte die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen St

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Okt. 2015 - 2 K 109/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den sachlichen Teilplan "Windenergienutzung in der Planungsregion (...)". 2 Die Antragstellerin beabsichtigt, auf mehreren Flurstücken in den Gemarkungen B

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 10. Sept. 2015 - 6 A 190/13

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 900.000,-- € festgesetzt. Gründe 1 Die Hauptbeteiligten des Prozesses

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 20. Mai 2015 - 3 K 18/12

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstreckungsschuld vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Mai 2015 - 3 K 44/11

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg vom 31. August 2011 wird hinsichtlich der Festlegung Kap. 6.5 Energie Absatz 2 für unwirksam erklärt, soweit sie Geltung für die Fläche des Eignungsgebietes Gro

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 24. Feb. 2015 - 4 A 94/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung einer Ergänzung eines Regionalen Entwicklungsplanes durch den Beklagten. 2 Die Klägerin ist unter anderem Eigentümerin und Bewirtschafterin zahlreicher landwirtschaftlic

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 75/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Antragstellern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der jeweils erstattungsfähigen Kosten abzuwenden, wenn nicht der Antragsgegner vorher

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 74/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 70/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsicht

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 72/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsicht

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 36/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsic

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 73/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsicht

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 7/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsic

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 6/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 17/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsic

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 25/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsic

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - 1 KN 18/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 22. Okt. 2014 - 11 K 2069/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom  06.06.2013 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung E1.

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 20. Okt. 2014 - 3 L 801/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Sept. 2014 - 8 A 460/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28. Januar 2013 werden zurückgewiesen. Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte mit Ausnahm

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Mai 2014 - 2 K 54/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tatbestand 1 Die Antragstellerin, eine dem Landkreis (...) angehörende, aus mehreren Ortschaften bestehende Einheitsgemeinde mit derzeit ca. 18.000 Einwohnern, wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen Bestimmungen der am 12.03.2011 in Kraft g

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Mai 2014 - 2 K 36/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tatbestand 1 Die Antragstellerin, eine dem Landkreis Harz angehörende Gemeinde mit derzeit ca. 20.000 bis 21.000 Einwohnern, wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen Bestimmungen der am 12.03.2011 in Kraft getretenen Verordnung über den Lande

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Juni 2013 - 4 K 27/10

bei uns veröffentlicht am 19.06.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revis

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 04. Apr. 2013 - 1 LB 7/12

bei uns veröffentlicht am 04.04.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 08. März 2012 - Einzelrichter der 6. Kammer - geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 07./16. Dezember 2009 und des Widerspruchsbescheides vo

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 03. Apr. 2013 - 4 K 24/11

bei uns veröffentlicht am 03.04.2013

Tenor Die Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern – RREP VP-LVO – vom 19. August 2010 (GVOBl. M-V S. 453) wird insoweit für unwirksam erklärt, als § 1 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit der verbindlichen Zielfestlegung

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Feb. 2013 - 2 K 122/11

bei uns veröffentlicht am 14.02.2013

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Ausweisung eines Industriegebiets im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin. 2 Am 06.08.2003 beschloss die – damals noch selbständige – Gemeinde A. den Bebauungsplan „Industriegebiet Thale-Warns

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Jan. 2013 - 4 CN 1/12

bei uns veröffentlicht am 31.01.2013

Tatbestand 1 Die Antragstellerin wendet sich im Wege der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gegen den Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin, in dem Konzentration

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2012 - 8 S 2525/09

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Plansatz 2.4.3.2.2 (Z) Absatz 1 des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart vom 22. Juli 2009 wird für unwirksam erklärt.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.Die Revision wird nich

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(1) Soweit der Raumordnungsplan nicht als Gesetz oder Rechtsverordnung verkündet wird, ist er oder seine Genehmigung oder der Beschluss über ihn öffentlich bekannt zu machen; mit der Bekanntmachung wird der Raumordnungsplan wirksam. (2) Der Raumordnungsplan ist...