ROGAmtlich · § 5 UrhG
Raumordnungsgesetz
Rechtsstand: 12.08.2025Fundstelle: BGBl I 2008, 2986Ausgefertigt: 22.12.2008
Gliederung
28 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
- § 2 Grundsätze der Raumordnung
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung
- § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4
- § 6 Ausnahmen und Zielabweichung
- § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
- § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
- § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
- § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
- § 11 Planerhaltung
- § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
- Abschnitt 2Raumordnung in den Ländern
- Abschnitt 3Raumordnung im Bund
- § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum
- § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
- § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
- § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
- § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
- § 23 Beirat für Raumentwicklung
- Abschnitt 4Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften