Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 74 Verfahren bei Abwesenheit

(1) Die Hauptverhandlung wird in Abwesenheit des Betroffenen durchgeführt, wenn er nicht erschienen ist und von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden war. Frühere Vernehmungen des Betroffenen und seine protokollierten und sonstigen Erklärungen sind durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in die Hauptverhandlung einzuführen. Es genügt, wenn die nach § 265 Abs. 1 und 2 der Strafprozeßordnung erforderlichen Hinweise dem Verteidiger gegeben werden.

(2) Bleibt der Betroffene ohne genügende Entschuldigung aus, obwohl er von der Verpflichtung zum Erscheinen nicht entbunden war, hat das Gericht den Einspruch ohne Verhandlung zur Sache durch Urteil zu verwerfen.

(3) Der Betroffene ist in der Ladung über die Absätze 1 und 2 und die §§ 73 und 77b Abs. 1 Satz 1 und 3 zu belehren.

(4) Hat die Hauptverhandlung nach Absatz 1 oder Absatz 2 ohne den Betroffenen stattgefunden, so kann er gegen das Urteil binnen einer Woche nach Zustellung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den gleichen Voraussetzungen wie gegen die Versäumung einer Frist nachsuchen. Hierüber ist er bei der Zustellung des Urteils zu belehren.

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Ordnungswidrigkeitsrecht: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens

16.10.2017

Zu den Voraussetzungen der Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen wegen unentschuldigten Ausbleibens – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht Berlin
andere

Verwerfungsurteil: Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

07.03.2017

Die Entscheidung über einen gestellten Entbindungsantrag steht nicht im Ermessen des Gerichts.
Allgemeines

Entbindungsantrag: Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung

23.07.2012

wenn Fahrereigenschaft eingeräumt wurde und keine weitere Äußerung in der Hauptverhandlung erfolgen würde-OLG Frankfurt a.M., 2 Ss OWi 181/12
andere

Hauptverhandlungstermin: Abwesenheit wegen längerem Auslandsaufenthalt

19.04.2012

Zur Frage, ob dies als Entschuldigung für die Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin des Bußgeldverfahrens ausreicht-OLG Hamm vom 21.02.12-Az:III-3 RBs 365/11
andere

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 109


(1) Wird der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Verwerfung 1. des Einspruchs (§ 69 Abs. 1) oder2. des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfristim Verfahren nach § 62 aufgehoben, so gilt auch für die
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage


(1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gel
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 73 Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung


(1) Der Betroffene ist zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. (2) Das Gericht entbindet ihn auf seinen Antrag von dieser Verpflichtung, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, daß er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sac

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 77b Absehen von Urteilsgründen


(1) Von einer schriftlichen Begründung des Urteils kann abgesehen werden, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichten oder wenn innerhalb der Frist Rechtsbeschwerde nicht eingelegt wird. Hat die Staatsanwal

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54 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2012 - 4 StR 603/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 603/11 vom 18. Juli 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ OWiG § 74 Abs. 2 Das Amtsgericht hat den Einspruch des nicht vom persönlichen Erscheinen in de

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 29. Okt. 2018 - 3 Ss OWi 1464/18

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor Mit Bußgeldbescheid vom 28.11.2017 setzte die Vw-Behörde gegen den Betr. wegen verbotener Nutzung elektronischer Geräte (§ 23 Ia & b StVO) eine Geldbuße von 100 Euro fest. Seinen Einspruch hat das AG mit Urteil vom 01.08.201

Amtsgericht Bamberg Beschluss, 07. Sept. 2017 - 23 OWi 2311 Js 9332/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

Tenor Der Antrag des Betroffenen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 05.09.2017 wegen Versäumung des Hauptverhandlungstermins am 23.08.2017 wird als unbegründet verworfen. Gründe I. Der Betroffen

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Mai 2017 - 3 Ss OWi 654/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Tatbestand Die Bußgeldstelle setzte gegen den Betr. mit Bußgeldbescheid vom 26.10.2016 wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons (§ 23 Ia StVO) eine Geldbuße von 60 Euro fest. Seinen hiergegen

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 12. März 2018 - 3 OWi Qs 62/17

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts Erlangen vom 17.10.2017 wird aufgehoben. Dem Betroffenen wird auf seinen Antrag vom 02.10.2017 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des Hauptverhandlungstermins beim A

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 25. Okt. 2018 - 3 Ss OWi 1368/18

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tatbestand Mit Bußgeldbescheid vom 11.10.2017 setzte die Vw-Behörde gegen den Betr. wegen einer fahrlässigen Abstandsunterschreitung (§§ 4 I, 49 StVO, 24, 25 StVG, 4 I 1 Nr. 2 BKatV i.V.m. lfd.Nr. 12.7.3. Tab 2 BKat) eine Geld¬buße vo

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Mai 2014 - 3 Ss OWi 596/14

bei uns veröffentlicht am 23.05.2014

Tatbestand Die Zentrale Bußgeldstelle setzte mit Bußgeldbescheid gegen den Betr. u. a. wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h eine Geldbuße von 105 Euro fest. Seinen hiergegen gerichteten Einspruch hat da

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 10. März 2016 - 3 Ss OWi 88/16

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tatbestand Zum Sachverhalt: Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h setzte die Zentrale Bußgeldstelle gegen den Betr. mit Bußgeldbescheid vom 08.04.2015 gegen den Betrof

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 03. Juli 2018 - 3 Ss OWi 932/18

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tatbestand Das AG hat den Betr. wegen eines zum Unfall führenden Abbiegefehlers zu einer Geldbuße von 85 Euro verurteilt. Das schriftliche Urteil enthält keine Entscheidungsgründe. Mit seiner gegen dieses Urteil gerichtete

Landgericht Heilbronn Beschluss, 09. Feb. 2017 - 8 Qs 2/17

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 20. Dezember 2016, mit dem sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des versäumten Hauptverhandlungstermins vom 14. Juli 2016 verwor

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Jan. 2017 - 4 MB 3/17

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 28.11.2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Juli 2016 - 2 RBs 131/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor 1.) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2.) Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 19.04.2016 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Ents

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2016 - IV-2 RBs 91/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilu

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Juli 2016 - 1 RBs 38/16

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§§ 79 Abs. 3 OWiG, 349 Abs. 2 StPO). Di

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Juni 2016 - 1 (8) SsBs 269/15; 1 (8) SsBs 269/15 - AK 99/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Der Verfallsbeteiligten wird auf ihren Antrag und auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts G. vom 18. Februar 2015 gewährt. 2. Auf d

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 15. Juni 2016 - 1 RBs 167/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen. II. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG). III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene. 1G r ü n d e 2I. 3Gegen den

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 27. Jan. 2016 - 21 Ss OWi 2/16 [B]

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Parchim vom 22.05.2014 wird als unbegründet verworfen. II. Die Betroffene hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Gründe I. 1 Die Nachprüfung d

Landgericht Bielefeld Beschluss, 06. Jan. 2016 - 10 Qs 460/15

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 24.09.2015 gewährt. 1Gründe: 2Die sofortige Beschwerde ist zulässig und ha

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. Nov. 2015 - 2 Ws 215/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 18. Juni 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Nov. 2015 - 1 RBs 162/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der dem Betroffenen bzw. seiner Verteidigerin mitgeteilten Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 06.10.2015 als unbegründet verworfen, da es nicht

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 25. Aug. 2015 - 2 Ws 163/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Stendal vom 4. Mai 2015 wird zugelassen. 2. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Stendal vom 4. Mai 2015 aufgehoben. Die Sache

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Juni 2015 - 5 RBs 84/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Mit Bußgeldbesc

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Juni 2015 - 3 RBs 200/15

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Bielefeld wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Obe

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 19. Mai 2015 - 5 RBs 59/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen, § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG. Das Verfahren wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragen, § 80 a Abs. 3 OWiG. II. Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Apr. 2015 - 21 Ss OWi 45/15 (Z)

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 05.12.2014 wird auf seine Kosten (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Mit seiner auf die Verletz

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Apr. 2015 - 2 (7) SsRs 76/15; 2 (7) SsRs 76/15 - AK 40/15

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Tenor 1. Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts F. vom 11. Dezember 2014 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. 2. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. März 2015 - 2 Ws 55/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor 1. Dem Betroffenen wird auf seinen Antrag vom 06. März 2015 Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 06. November 2014 gewährt. 2. Auf

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 27. Feb. 2015 - 1 RBs 56/15

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor I.  Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. II.  Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Königsw

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Dez. 2014 - 1 (8) SsRs 662/14; 1 (8) SsRs 662/14 - AK 233/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 15. September 2014 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen (§§ 80 Abs. 4, 80 a Abs. 1 OWiG). Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsb

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 05. Mai 2014 - 2 Ws 76/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Salzwedel vom 12. Dezember 2013 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an dieselbe Abteilung

Amtsgericht Weißenfels Beschluss, 15. Apr. 2014 - 10 OWi 720 Js 208397/12

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Der Antrag des Betroffenen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Hauptverhandlung wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Gegen den Betroffenen wird vor dem Amtsgericht Weißenfels ein Bußgeldverfahren geführt. N

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 21. Feb. 2014 - 2 Ss-OWi 30/14 (37/14)

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird gem. § 79 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 349 Abs. 4 StPO mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an d

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 23. Okt. 2013 - 2 SsRs 90/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag des Betroffenen, seine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Montabaur vom 26. Juni 2013 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner als

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 13. Feb. 2013 - 1 SsBs 113/12

bei uns veröffentlicht am 13.02.2013

Tenor Die Anhörungsrüge des Betroffenen gegen den Senatsbeschluss vom 20. November 2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Gründe I. 1 Durch Urteil vom 14. Juni 2012 hat das Amtsgericht Simmern den Einspruch des Betroffenen gegen de

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Okt. 2012 - 2 Ss (B) 101/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2012

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 9. August 2012 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteil

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 05. Jan. 2012 - 1 SsBs 45/11, 1 Ss Bs 45/11

bei uns veröffentlicht am 05.01.2012

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 27. Oktober 2011 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdever

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 04. Aug. 2011 - 1 SsBs 26/10, 1 Ss Bs 26/10

bei uns veröffentlicht am 04.08.2011

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts – Bußgeldrichter – Neustadt an der Weinstraße vom 22. Juli 2010 wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Durch Bußgeldbesc

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 27. Apr. 2011 - 2 Ss (OWi) 50/11 I 63/11

bei uns veröffentlicht am 27.04.2011

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde wird wegen der Versagung rechtlichen Gehörs zugelassen. 2. Auf die Rechtsbeschwerde wird das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 19.01.2011 mit den Feststellungen aufgehoben. 3. Die Sache wird zu neuer Verhandlu

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 20. Dez. 2010 - 1 SsBs 29/09

bei uns veröffentlicht am 20.12.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25. Mai 2009 wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen. Gründe I. 1 Di

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 11. Juni 2010 - 5 Ss 321/10

bei uns veröffentlicht am 11.06.2010

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 25. Februar 2010 wird zugelassen, soweit der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils angegriffen wird. 2. Auf die im vorgenannten Umfang

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 04. Aug. 2009 - 1 SsBs 12/09

bei uns veröffentlicht am 04.08.2009

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 16. Dezember 2008 wird kostenfällig als unbegründet verworfen. Gründe 1 Durch Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 19. Dez. 2007 - I Ws 447/07

bei uns veröffentlicht am 19.12.2007

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 13. 06. 2007 - 971 OWi 349/06- wird unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerd

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Apr. 2007 - 2 Ss 120/07; 2 Ss 120/2007

bei uns veröffentlicht am 16.04.2007

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 08. November 2006 wird v e r w o r f e n .

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 12. Apr. 2007 - 4 Ss 163/2007; 4 Ss 163/07

bei uns veröffentlicht am 12.04.2007

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 22. Januar 2007 mit den Feststellungen a u f g e h o b e n . 2. Die Sache wird zur neuer Verhandlung und Ent

Landgericht Heilbronn Beschluss, 28. Aug. 2006 - 4 Qs 11/06

bei uns veröffentlicht am 28.08.2006

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 5. Mai 2006 aufgeho

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Apr. 2006 - 1 Ss 137/06

bei uns veröffentlicht am 19.04.2006

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 24. Januar 2006 mit den Feststellungen aufgehoben . Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kos

Oberlandesgericht Karlsruhe Entscheidung, 31. Jan. 2006 - 1 Ss 165/05

bei uns veröffentlicht am 31.01.2006

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 28. Oktober 2005 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an eine andere A

Oberlandesgericht Karlsruhe Entscheidung, 11. Juli 2005 - 1 Ss 194/04

bei uns veröffentlicht am 11.07.2005

Tenor Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 21. Juli 2004 zuzulassen, wird als unzulässig verworfen (§§ 80 Abs. 4 Satz 3, 80 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 OWiG). Der Betroffene hat die Kosten

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 08. Juni 2005 - 1 Ss 210/05

bei uns veröffentlicht am 08.06.2005

Tenor Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09. März 2005 wird als unbegründet v e r w o r f e n. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines R

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Juli 2004 - 2 Ss 42/04

bei uns veröffentlicht am 16.07.2004

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts F vom 4. Dezember 2003 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe   1  Gegen den Betroffenen wurde mit Bußgeldbescheid vom 23.6.2003 weg

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(1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne daß er zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur...
(1) Der Betroffene ist zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. (2) Das Gericht entbindet ihn auf seinen Antrag von dieser Verpflichtung, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, daß er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern...
(1) Von einer schriftlichen Begründung des Urteils kann abgesehen werden, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichten oder wenn innerhalb der Frist Rechtsbeschwerde nicht eingelegt wird. Hat die Staatsanwaltschaft an der...