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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Verjährung

Zeitreise: 10.10.2013

Auf die Verjährung der in den §§ 5 und 6 genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Ersten Buches Bürgerliches Gesetzbuch entsprechende Anwendung.

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