Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen - OlympSchG | § 1 Gegenstand des Gesetzes

(1) Gegenstand dieses Gesetzes ist der Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen.

(2) Das olympische Emblem ist das Symbol des Internationalen Olympischen Komitees bestehend aus fünf ineinander verschlungenen Ringen nach dem Muster der Anlage 1 (Olympische Ringe).

(3) Die olympischen Bezeichnungen sind die Wörter "Olympiade", "Olympia", "olympisch", alle diese Wörter allein oder in Zusammensetzung sowie die entsprechenden Wörter oder Wortgruppen in einer anderen Sprache.

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Gesellschaftsrecht: Gewerblicher Rechtsschutz – Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“ verstößt nicht gegen Olympia-Schutzgesetz

28.06.2019

Die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien verstößt als solche nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Markenrecht: Zum Schutzumfang des Olympia-Schutzgesetzes

11.12.2014

Das Olympia-Schutzgesetz ist kein verfassungswidriges Einzelfallgesetz und verstößt auch nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot.

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§ 2 ArbGG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 2 ArbGG wird zitiert von 1 anderen §§ im Arbeitsgerichtsgesetz.

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen - OlympSchG | § 3 Rechtsverletzungen


(1) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung der Inhaber des Schutzrechts im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem 1. zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,2. in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,3. als Firma, Geschäftsb

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 ArbGG.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2019 - I ZR 225/17

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 225/17 Verkündet am: 7. März 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht München Urteil, 07. Dez. 2017 - 29 U 2233/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.05.2017 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urteil des Landger

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2014 - I ZR 131/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 26. Juni 2013 aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 26. Juni 2013 - 6 U 31/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Kammer für Handelssachen II des Landgerichts Kiel vom 21.06.2012 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.641,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Bas

Landgericht Kiel Urteil, 21. Juni 2012 - 15 O 158/11

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1