Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen - OlympSchG | § 8 Fortgeltung bestehender Rechte
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen - OlympSchG | § 8 Fortgeltung bestehender Rechte
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen Inhaltsverzeichnis
Rechte Dritter, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, auf Grund vertraglicher Vereinbarungen auf dem Gebiet des Vereins-, Marken-, Design- und Handelsrechts oder auf Grund sonstiger vertraglicher Vereinbarungen mit den Rechtsinhabern am 13. August 2003 bereits bestehen, bleiben unberührt.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 26/06/2013 00:00
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Kammer für Handelssachen II des Landgerichts Kiel vom 21.06.2012 geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.641,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Bas
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.