Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen umfassen jede Unterlage, die vom Konzessionsgeber erstellt wird oder auf die er sich bezieht, um Bestandteile der Konzession oder des Verfahrens zu beschreiben oder festzulegen. Dazu zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Entwurf der Vertragsbedingungen, Vorlagen für die Einreichung von Unterlagen durch Bewerber oder Bieter sowie Informationen über allgemeingültige Verpflichtungen.
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- Verwaltungsverfahren & BehördenVergabe-Nachprüfung: zwei Uhren, und die kürzere entscheidet (§§ 134, 160 GWB)Die Rügefrist von zehn Kalendertagen ist nicht die Frist, die zählt. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB stellt ausdrücklich klar, dass der Ablauf der Wartefrist des § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt — ist der Zuschlag erteilt, hilft die Rüge nicht mehr.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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