Konsulargesetz - KonsG | § 7 Hilfe für Gefangene

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Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse Inhaltsverzeichnis

Die Konsularbeamten sollen in ihrem Konsularbezirk deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene auf deren Verlangen betreuen und ihnen insbesondere Rechtsschutz vermitteln.

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published on 07/06/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 643/10 vom 7. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen räuberischer Erpressung mit Todesfolge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdefü
published on 14/09/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 573/09 vom 14. September 2010 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StPO § 136a KonsG § 7 1. Das Gespräch, das ein Konsularbeamter mit einem in ausländischer Ha
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