Konzessionsabgabenverordnung - KAV | § 3 Andere Leistungen als Konzessionsabgaben

(1) Neben oder anstelle von Konzessionsabgaben dürfen Versorgungsunternehmen und Gemeinde für einfache oder ausschließliche Wegerechte nur die folgenden Leistungen vereinbaren oder gewähren:

1.
Preisnachlässe für den in Niederspannung oder in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde bis zu 10 vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang, sofern diese Preisnachlässe in der Rechnung offen ausgewiesen werden,
2.
Vergütung notwendiger Kosten, die bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen der Gemeinden durch Versorgungsleitungen entstehen, die in oder über diesen Verkehrswegen verlegt sind,
3.
Verwaltungskostenbeiträge der Versorgungsunternehmen für Leistungen, die die Gemeinde auf Verlangen oder im Einvernehmen mit dem Versorgungsunternehmen zu seinem Vorteil erbringt.
Für die Benutzung anderer als gemeindlicher öffentlicher Verkehrswege sowie für die Belieferung von Verteilerunternehmen und deren Eigenverbrauch dürfen ausschließlich die in Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten Leistungen vereinbart oder gewährt werden.

(2) Nicht vereinbart oder gewährt werden dürfen insbesondere

1.
sonstige Finanz- und Sachleistungen, die unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährt werden; Leistungen der Versorgungsunternehmen bei der Aufstellung kommunaler oder regionaler Energiekonzepte oder für Maßnahmen, die dem rationellen und sparsamen sowie ressourcenschonenden Umgang mit der vertraglich vereinbarten Energieart dienen, bleiben unberührt, soweit sie nicht im Zusammenhang mit dem Abschluß oder der Verlängerung von Konzessionsverträgen stehen,
2.
Verpflichtungen zur Übertragung von Versorgungseinrichtungen ohne wirtschaftlich angemessenes Entgelt.

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Vergaberecht: Zum Anspruch auf Übertragung des Netzes aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG

04.04.2014

Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.
Vergaberecht

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Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 03. Apr. 2017 - 6 U 156/16 Kart

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 – Az. 22 O 20/16 Kart – hinsichtlich der Kosten aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Verfügungsbeklagten wird untersagt

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 03. Apr. 2017 - 6 U 152/16 Kart

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 – Az. 22 O 26/16 Kart- in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 26.09.2016 hinsichtlich der Kosten aufgehoben und im Übrigen wie folgt a

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2016 - KVZ 41/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 41/15 vom 26. Januar 2016 in der Kartellverwaltungssache ECLI:DE:BGH:2016:260116BKVZ41.15.0 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Landgericht Köln Urteil, 22. Dez. 2015 - 88 O (Kart) 64/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 24.9.2015 wird zurückgewiesen.               Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-2 Kart 1/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Der Antrag der Beteiligten vom 12.03.2015, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 28.01.2015, B 8 – 175/11, anzuordnen, wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e: 2A. 3Die Beteiligte ist ein

Landgericht Köln Urteil, 18. Juni 2015 - 90 O (Kart) 142/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 14.11.2014 – 90 O 142/14 – wird unter Zurückweisung des Widerspruchs der Antragsgegnerin bestätigt. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Das Urteil ist vorläufig vol

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Apr. 2015 - 16 K 4775/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 26. Juni 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Landgericht Kiel Urteil, 13. Feb. 2015 - 14 O 111/14 Kart, 14 O 111/14.Kart

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 25.11.2014 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Tenor im Anschluss an „mit der …“ vor a) und b) eingefügt wird: „auf der Basis der durch die Beschlüsse der Stadtvertretung der Verfügungsbeklagten

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 05. Nov. 2014 - 2 K 521/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Der Bescheid des Landratsamts Bodenseekreis vom 01. September 2011 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 24. Februar 2012 werden aufgehoben.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.Die Zuziehung eines Bevollmäc

Oberlandesgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2014 - 15 U 187/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21.11.2013 (27 O 16/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet. D

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2014 - EnZR 86/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor Die Revision gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. September 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Landgericht Köln Urteil, 06. Juni 2014 - 90 O 169/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 27.12.2013 wird aufrechterhalten. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsbeklagten auferlegt. 1T a t b e s t a n d 2Die Verfügungsklägerin ist Altkonzessionärin des Gasnetzes im St

Landgericht Köln Urteil, 06. Juni 2014 - 90 O 35/14

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 04.04.2014 wird aufrechterhalten. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsbeklagten auferlegt. 1T a t b e s t a n d 2Die Verfügungsklägerin ist Altkonzessionärin des Gasnetzes im St

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 3/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 26. März 2014 - 6 U 68/13 (Kart)

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 03.05.2013 (Az. 22 O 33/12 Kart.) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegen die Klägerin

Landgericht Mannheim Urteil, 08. Okt. 2010 - 7 O 20/10 Kart

bei uns veröffentlicht am 08.10.2010

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen.II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand   1