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§ 8Amtlich · § 5 UrhG

Anwendung anderer Vorschriften

Zeitreise: 16.01.2026

Auf die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen finden die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Buches sowie des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend Anwendung.

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Ende des Gesetzes