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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Freiwillige Weiterversicherung

Zeitreise: 16.01.2026

Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen ermöglicht werden.

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