Handelsgesetzbuch - HGB | § 256 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. § 240 Abs. 3 und 4 ist auch auf den Jahresabschluß anwendbar.

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Steuerrecht: Gewerbetreibende: Auffälliger Chi-Quadrat-Test allein reicht nicht für Zuschätzung aus

28.11.2011

Auffälligkeiten beim sogenannten Chi-Quadrat-Test berechtigen nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes, wenn keine weiteren Mängel der Bu
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung


(1) In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung da

Handelsgesetzbuch - HGB | § 341b Bewertung von Vermögensgegenständen


(1) Versicherungsunternehmen haben immaterielle Vermögensgegenstände, soweit sie entgeltlich erworben wurden, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, ande
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 240 Inventar


(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegens

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Oberlandesgericht München Musterentscheid, 15. Dez. 2014 - Kap 3/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor A. Auf Antrag des Musterklägers wird Folgendes festgestellt: I. Feststellungsziele zu Komplex I Ziff. 1 und 2 1. Die Ad-hoc-Mitteilung der Musterbeklagten zu 1) vom 11. Juli 2007, 11.47 Uhr, enthält eine In

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2016 - XI ZB 9/13

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 9/13 vom 22. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 6, 8, 20, 22 RVG § 41a a) Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 A

Bundesfinanzhof Beschluss, 18. März 2010 - X R 20/09

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

Tatbestand 1 I. Streitig war in der Hauptsache, ob und in welcher Höhe aktive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen sind.

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(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und...
(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und...
(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und...