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§ 18Amtlich · § 5 UrhG

Bescheid des Bundesverwaltungsamtes

Zeitreise: 03.04.1981

Das Bundesverwaltungsamt erteilt dem Stipendiaten einen Bescheid, in dem die Höhe des Darlehensbetrages festgestellt und der Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung des Darlehens sowie die Höhe der monatlichen Raten festgesetzt werden.

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