GFVAmtlich · § 5 UrhG
Graduiertenförderungsverordnung
Rechtsstand: 03.04.1981Fundstelle: BGBl I 1971, 1751Ausgefertigt: 03.11.1971
Gliederung
25 Vorschriften- 1. AbschnittUmfang und Dauer der Förderung
- § 1 Höhe des Grundstipendiums
- § 2 Familienzuschlag
- § 3 Zuschläge für Sachkosten und Reisekosten im Inland
- § 4 Förderung von Auslandsaufenthalten
- § 5 Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten
- § 6 Anrechnungsfreie Beträge
- § 7 Vermögen des Stipendiaten
- § 8 Durchführung der Anrechnung
- § 9 Auskunftspflichten
- § 10 Dauer der Förderung in besonderen Fällen
- 2. AbschnittVergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
- 3. AbschnittRückzahlung des Stipendiums
- 4. AbschnittSchlußbestimmungen