Graduiertenförderungsverordnung - GFDV | § 1 Höhe des Grundstipendiums
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Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung Inhaltsverzeichnis
Das Grundstipendium beträgt 800 Deutsche Mark monatlich.
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published on 14/10/2015 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 21.4.2015 wird zurückgewiesen und die Klage gegen den Bescheid vom 14.10.2015 abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die
published on 05/04/2011 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts
Karlsruhe vom 27. November 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens
einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der
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