Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 159 Persönliche Anhörung des Kindes

(1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen.

(2) Von der persönlichen Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nach Absatz 1 kann das Gericht nur absehen, wenn

1.
ein schwerwiegender Grund dafür vorliegt,
2.
das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun,
3.
die Neigungen, Bindungen und der Wille des Kindes für die Entscheidung nicht von Bedeutung sind und eine persönliche Anhörung auch nicht aus anderen Gründen angezeigt ist oder
4.
das Verfahren ausschließlich das Vermögen des Kindes betrifft und eine persönliche Anhörung nach der Art der Angelegenheit nicht angezeigt ist.
Satz 1 Nummer 3 ist in Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Person des Kindes betreffen, nicht anzuwenden. Das Gericht hat sich in diesen Verfahren einen persönlichen Eindruck von dem Kind auch dann zu verschaffen, wenn das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun.

(3) Sieht das Gericht davon ab, das Kind persönlich anzuhören oder sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen, ist dies in der Endentscheidung zu begründen. Unterbleibt eine Anhörung oder die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen.

(4) Das Kind soll über den Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in einer geeigneten und seinem Alter entsprechenden Weise informiert werden, soweit nicht Nachteile für seine Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind. Ihm ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Hat das Gericht dem Kind nach § 158 einen Verfahrensbeistand bestellt, soll die persönliche Anhörung und die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks in dessen Anwesenheit stattfinden. Im Übrigen steht die Gestaltung der persönlichen Anhörung im Ermessen des Gerichts.

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Kann für einen minderjährigen, unbegleiteten Flüchtling kein ehrenamtlicher Vormund gefunden werden, besteht kein genereller Vorrang eines Berufsvormunds vor einem Amtsvormund.
Zivilprozessrecht

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG | § 6 Zuständigkeit und Verfahren


(1) Über Anträge nach den §§ 2 und 3 entscheidet das Familiengericht, in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichts; für den Bezirk des Kammergerichts entscheidet das Amtsgericht Schöneberg. Für die
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen


(1) Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Dies gilt auch, wenn einem Elternteil v
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 158 Bestellung des Verfahrensbeistands


(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Der Verfah

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2016 - XII ZB 280/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 419/15 vom 15. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1626 a Abs. 2; FamFG §§ 155 a, 159 a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 S

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Dez. 2015 - 13 UF 503/15

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1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 01.07.2015 zu Ziff. 1 und 2 aufgehoben und der Umgang des Antragstellers mit dem betroffenen Kind M., geb. am …2006, wird unter Antragsabwei

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Juni 2015 - 4 UF 16/15

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Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Juni 2015 - 20 UF 63/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2015 - XII ZB 148/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB148/14 vom 8. April 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Brüssel IIa-VO Art. 23; IntFamRVG § 14 Nr. 2; FamFG §§ 158, 159 a) Im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstre

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Apr. 2015 - 3 UF 241/13

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Tenor Die Beschwerde des Antragstellers vom 18. November 2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bochum vom 05. November 2013 (60 F 269/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der sich aus der Zurückweisung des Antrages e

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Dez. 2014 - 7 UF 154/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Der Mutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. bewilligt. Dem Vater wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B. b

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Okt. 2014 - 13 WF 914/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mayen vom 15.09.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.000 € festgesetzt.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Sept. 2014 - 15 UF 191/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Hall vom 07.07.2014aufgehoben.Das Verfahren wird an das Amtsgericht - Familiengericht - Schwäbisch Hall zur erneuten Verhandlung und

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. Aug. 2014 - 11 UF 85/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der am 09.04.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm abgeändert. Der Antrag des Kindesvaters auf Vollstreckbarerklärung der Sorgerechtsentscheidung des Tribunal de Grande Inst

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 20. Aug. 2014 - 3 WF 97/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Dessau-Rosslau gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 05.03.2014, Az.: 8 F 486/10 SO, wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Aug. 2014 - 8 UF 124/14

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Das Gesuch des Beteiligten zu 2, ihm für die Beschwerde gegen die Abweisung seines Antrags auf erweiterten Umgang Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht abgewiesen. II. Die Beschwerde des Beteiligten zu

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 02. Juli 2014 - 2 UF 33/14

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1) Die Beschwerde der Kindesmutter wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf EUR 3000 festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. 2) Der Antrag der Kindesmutter auf

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Juni 2014 - II-1 UF 1/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Die Beschwerden des Antragstellers und der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 18.11.2013 werden zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller und die Antragste

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 14. Apr. 2014 - 10 UF 19/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kiel vom 20. Januar 2014 aufgehoben. Von der Erhebung von Gerichtskosten für den ersten Rechtszug und das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 26. Feb. 2014 - 3 UF 184/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Antragsgegners und Kindesvaters gegen den am 05.08.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen (Aktenzeichen: 108b F 6/13) wird zurückgewiesen. II. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Sept. 2013 - 12 UF 58/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2013

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 19. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die durch ihre Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen. Beschwerdewert

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Aug. 2013 - 3 UF 133/13

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

Tenor I.      Die Beschwerde der Kindesmutter vom 13.06.2013 gegen den am 23.05.2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund  i. V. m. dessen Beschluss vom 21.03.2013 (Aktenzeichen: 113 F 1527/13) wird zurückgewiesen.II.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 22. Aug. 2013 - 8 UF 144/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor I. Das Gesuch des Beteiligten zu 1, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht abgewiesen. II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familien

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 01. Apr. 2011 - 6 UF 6/11

bei uns veröffentlicht am 01.04.2011

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 8. Dezember 2010 – 40 F 212/08 SO – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR f

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. März 2011 - 11 WF 38/11

bei uns veröffentlicht am 01.03.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schorndorf vom 03.11.2010 dahingehend abgeändert, dass dem Antragssteller für seinen Sorgerechtsantrag in erster Instanz Verfahrenskostenh

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Apr. 2010 - 2 WF 40/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 19.02.2010 (AZ. 2 F 69/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass anstelle des festgesetztes Zwangsgeldes von 500,00 EUR die Zahlung

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. März 2010 - 8 UF 53/10

bei uns veröffentlicht am 26.03.2010

Tenor I. Das Verfahrenskostenhilfegesuch des Kindesvaters wird abgewiesen. II. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Merseburg vom 29. Januar 2010 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. III

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(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr...
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