Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 130 Säumnis der Beteiligten
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
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published on 30/01/2019 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde der Kostenschuldner gegen den Beschluss des Landgerichts Bamberg vom 14.11.2018, Az. 13 T 1/18, wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
Die Kosten
published on 16/08/2016 00:00
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Kosten werden nicht erstattet.
1Gründe:
2I.
3Der Antragsteller und die Beteiligte zu 3.) haben am 11.08.2015 vom Antragsgegner ihren Ehevertrag beurkunden lassen. Wegen der Einzelheiten der beurkundeten Vereinb
published on 15/02/2016 00:00
Tenor
1. Der Antrag der Beteiligten Ziff. 1, 2 und 4 auf gerichtliche Entscheidung wird verworfen.
2. Die Kostenrechnung der weiteren Beteiligten Ziff. 1 Nr. 217320 wird aufgehoben.
3. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Auslagen
published on 11/01/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.665,32 € festgesetzt.
1Gründe:
2A.
3Der Antragsteller wendet sich i
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