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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Tiere für Laborzwecke

Zeitreise: 21.12.2020

Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Tiere für Laborzwecke (Artikel 60 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 2 der in § 1 Abs. 1 genannten Verordnung) hängt davon ab, daß die Tiere unentgeltlich eingeführt werden.

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  • Verwaltungsverfahren & BehördenKleinunternehmer: zwei Grenzen, nicht eine (§ 19 UStG)25 000 Euro im Vorjahr und 100 000 Euro im laufenden Jahr — und der Wortlaut behandelt sie verschieden: die eine ist ein abgeschlossener Rückblick, die andere eine laufende Bedingung, die mitten im Jahr reißen kann. Der Check rechnet nach vereinnahmten Entgelten und legt den Weg offen.
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