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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Aufstellung der Dienstgruppen

Zeitreise: 22.12.2025

Dienstgruppen werden auf Anordnung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Bedarf aufgestellt. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestimmt ihren Sitz nach Anhörung des beteiligten Landes.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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