Zivildienstgesetz - ErsDiG | § 14b Andere Dienste im Ausland

(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie

1.
sich gegenüber einem nach Absatz 3 anerkannten Träger zur Leistung eines vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will und der mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, den sie sonst zu leisten hätten, vertraglich verpflichtet haben und
2.
diesen Dienst unentgeltlich leisten.
Die Träger sind verpflichtet, dem Bundesamt das Vorliegen sowie den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zum Zivildienst anzuzeigen.

(2) Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst von der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Mindestdauer geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die in dem Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen.

(3) Als Träger eines Dienstes nach Absatz 1 können juristische Personen anerkannt werden, die

1.
ausschließlich, unmittelbar und selbstlos steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dienen,
2.
Gewähr dafür bieten, dass ihre Vorhaben den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dienen und
3.
ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Über die Anerkennung eines Trägers entscheidet auf dessen Antrag das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt. Es kann die Anerkennung auf bestimmte Vorhaben des Trägers beschränken. § 4 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 gelten entsprechend.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder


(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken i

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 2 Kinder


(1) Als Kinder werden auch berücksichtigt1.vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Berechtigte durch ein familienähnliches, auf Dauer berechnetes Band verbun

Wehrpflichtgesetz - WehrPflG | § 11 Befreiung vom Wehrdienst


(1) Vom Wehrdienst sind befreit 1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,2. Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,3. hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines

Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG | § 5 Anderer Dienst im Ausland


Die bestehenden Anerkennungen sowie die Möglichkeit neuer Anerkennungen von Trägern, Vorhaben und Einsatzplänen des Anderen Dienstes im Ausland nach § 14b Absatz 3 des Zivildienstgesetzes bleiben unberührt.
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Zivildienstgesetz - ErsDiG | § 24 Dauer des Zivildienstes


(1) Zivildienst leisten Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend von Satz 1 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten

Zivildienstgesetz - ErsDiG | § 10 Befreiung vom Zivildienst


(1) Vom Zivildienst sind befreit 1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,2. Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,3. hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines

Zivildienstgesetz - ErsDiG | § 81 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010


(1) Dienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Zivildienst geleistet haben, sind mit Ablauf dieses Tages zu entlassen. Sie können auf Antrag Zivildienst mit der bis zum 30. November 2010 vorgeschriebenen Dauer ableisten, wenn
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 51 Allgemeines


(1) Gewährt das Gesetz eine Steuervergünstigung, weil eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt, so gelten die folgenden Vorschriften. Unter Körperschaften si
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivildienstgesetz - ErsDiG | § 4 Anerkennung von Beschäftigungsstellen


(1) Eine Beschäftigungsstelle kann auf ihren Antrag anerkannt werden, wenn 1. sie insbesondere Aufgaben im sozialen Bereich, im Bereich des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchführt; überwiegend sollen Beschäftigungsstell

Referenzen - Urteile |

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Beschluss, 29. Juni 2015 - 7 K 1188/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 1188/15 Beschluss Stichwort: Rückforderung von Kindergeld In dem Verfahren wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den beabsichtigten Re

Finanzgericht München Urteil, 16. Mai 2019 - 10 K 135/19

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist der Anspruch auf Kindergeld für A, geboren am …

Finanzgericht München Urteil, 23. Feb. 2015 - 7 K 1888/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für den Sohn der Klägerin T, geboren am 17. De

Finanzgericht München Urteil, 25. Nov. 2014 - 12 K 1356/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor 1. Unter teilweiser Aufhebung der ablehnenden Entscheidung vom 19. November 2013 und der Einspruchsentscheidung vom 27. März 2014 wird die Beklagte verpflichtet, gegenüber der Klägerin für A für die Monate August und September 2013 Ki

Finanzgericht München Urteil, 12. Dez. 2017 - 12 K 1694/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob die die Beklagte die Kindergeldfestsetzung für die Tochter A des Klägers, geb. am 17. Sept

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Sept. 2016 - 4 S 1741/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. Februar 2015 - 3 K 2024/13 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Die

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juli 2016 - XI R 8/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 26. Februar 2015  10 K 585/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Aug. 2015 - L 5 KR 149/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 3.7.2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 21.6.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.12.2013 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Beige

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Apr. 2015 - III R 54/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2013  8 K 8130/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - 2 K 44/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Dem Kläger wird unter Änderung des Aufhebungs- und Ablehnungsbescheides vom 20. Dezember 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. März 2014 Kindergeld für das Kind A für die Monate August und September 2013 in gesetzlicher Höhe (36

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. März 2014 - III B 147/13

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist die Mutter ihres im April 1985 geborenen Sohnes (S). S wurde als Wehrdienstverweigerer anerkannt. In d

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2012 - III R 70/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tatbestand 1 A. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter ihres im April 1988 geborenen Sohnes (S).

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Feb. 2012 - III R 68/10

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

Tatbestand 1 I. Der im September 1986 geborene Sohn (S) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) besuchte bis Juli 2007 die Schule. Im unmittelbaren Anschluss hiera

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Aug. 2011 - 6 K 2625/10

bei uns veröffentlicht am 02.08.2011

Tenor I. Unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 19. November 2009 und der Einspruchsentscheidung vom 03. November 2010 wird die Beklagte verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Kindergeldfestsetzung zug

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 52/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. September 2010 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Juli 2010 - 5 K 2304/09

bei uns veröffentlicht am 12.07.2010

Tenor 1. Der Kindergeldbescheid vom 28. August 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. September 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für seinen Sohn T ab August 2009 Kindergeld zu gewähren. 2. Die Ko

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Feb. 2010 - 4 K 361/09

bei uns veröffentlicht am 15.02.2010

Tatbestand   1 Streitig ist, ob dem Kläger (Kl) für die Dauer der Teilnahme seiner volljährigen Tochter an einem sog. Esra-Training Kindergeld zusteht. 2 Der Kl ist der Vater der am 27. Juni 1990 geborenen X, für die er bis zur Vollendun

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Dez. 2007 - 3 K 181/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2007

Tatbestand   1 Die im Jahr 1962 geborene Klägerin ist Mutter des am 24. September 1986 geborenen Kindes B. Nachdem B im Juli 2006 seine Ausbildung an der Staatlichen Feintechnikschule in X beendet hatte, absolvierte er von September 2006 bis Sept

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Juni 2007 - 4 K 349/06

bei uns veröffentlicht am 05.06.2007

Tatbestand   1  Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Kindergeldaufhebungs- und -rückforderungsbescheids des Beklagten (Bekl) vom 29. November 2006, der den Zeitraum von April 2006 bis Oktober 2006 zum Gegenstand hat.

Referenzen

(1) Eine Beschäftigungsstelle kann auf ihren Antrag anerkannt werden, wenn 1. sie insbesondere Aufgaben im sozialen Bereich, im Bereich des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchführt; überwiegend sollen Beschäftigungsstellen des...