Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 51 Verwertungsverbot
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Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister Inhaltsverzeichnis
(1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
(2) Aus der Tat oder der Verurteilung entstandene Rechte Dritter, gesetzliche Rechtsfolgen der Tat oder der Verurteilung und Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die im Zusammenhang mit der Tat oder der Verurteilung ergangen sind, bleiben unberührt.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
13/06/2017 10:37
Bewerber als Studienrat - charakterlich Nichteignung - Verurteilung wegen Urkundenfälschung bzw. versuchten Betrugs - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
16/05/2013 13:30
für von ihr eingesetzte selbstständige Handelsvertreter- BGH vom 14.03.13-Az:III ZR 296/11
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Wegen einer Insolvenzstraftat,
SubjectsStrafrecht
30/05/2006 13:59
Zur Kapper Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 29.04.2004 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVerwaltungsrecht
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(1) Die Eintragungen nach § 149 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 sind nach Ablauf einer Frist1.von drei Jahren, wenn die Höhe der Geldbuße nicht mehr als 300 Euro beträgt,2.von fünf Jahren in den übrigen Fällenzu tilgen.
(2) Eintragungen nach § 149 Absatz 2
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(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn 1. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder eine Ausnahme zwingend gebietet,2. in einem erneuten Strafverfahren ein Gutachten über die Vo
(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald die betroffene Person das 24. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Die Entfernung unterbleibt, solange im Zentralregister eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe
(1) Die Registerbehörde ist für das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen der Eintragungen und der zugrunde liegenden Unterlagen des bisher beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik geführten Strafregisters zustä
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published on 14/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 296/11 Verkündet am: 14. März 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 31, 311 Abs
published on 20/07/2011 00:00
5 StR 241/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 20. Juli 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Urkundenfälschung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juli 2011 beschlossen: Auf die Revisionen der Angeklagten D. wird das U
published on 24/08/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 317/11 vom 24. August 2011 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. August 2011 beschlossen : Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des
published on 05/06/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 626/12 vom 5. Juni 2013 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juni 2013 beschlossen: 1. Auf die Revision der Angeklagten gegen das
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