Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

(1) Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt,

1.
wenn die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen ist oder
2.
wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a)
eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
b)
eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

(2) Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend.

(3) Die Daten aus einem erweiterten Führungszeugnis dürfen von der entgegennehmenden Stelle nur verarbeitet werden, soweit dies zur Prüfung der Eignung der Person für eine Tätigkeit, die Anlass zu der Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, erforderlich ist. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sie sind unverzüglich zu löschen, wenn die Person die Tätigkeit, die Anlass zu der Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, nicht ausübt. Die Daten sind spätestens sechs Monate nach der letztmaligen Ausübung der Tätigkeit zu löschen.

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Arbeitsrecht: Charakterliche Eignung für die Einstellung als Lehrer

13.06.2017

Bewerber als Studienrat - charakterlich Nichteignung - Verurteilung wegen Urkundenfälschung bzw. versuchten Betrugs - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Zeugnisrecht: Anspruch des Arbeitgebers auf erweitertes Führungszeugnis

29.12.2014

Insbesondere Arbeitgeber, die als Träger der öffentlichen Jugendhilfe anerkannt sind, müssen sich von Mitarbeitern ein Führungszeugnis vorlegen lassen.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 75 Allgemeine Grundsätze


(1) Der Träger der Sozialhilfe darf Leistungen nach dem Siebten bis Neunten Kapitel mit Ausnahme der Leistungen der häuslichen Pflege, soweit diese gemäß § 64 durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahe stehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernom

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung


(1) Der Träger einer Einrichtung, nach § 45a bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer 1. eine Jugendfreizeiteinrichtung, eine Jugendbildungseinrichtung, eine Jugendherberge oder ein Schullandheim betreib

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen


(1) Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen


(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 18
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 32 Inhalt des Führungszeugnisses


(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 ode

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 30b Europäisches Führungszeugnis


(1) Sofern der Mitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht, wird in das Führungszeugnis nach § 30 oder § 30a Absatz 1 die Mitteilung über Eintragungen in den Strafregistern anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollständig und

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 21a Protokollierungen


(1) Die Registerbehörde fertigt zu den von ihr erteilten Auskünften, Mitteilungen und Hinweisen Protokolle, die folgende Daten enthalten: 1. die Vorschrift, auf der die Auskunft oder der Hinweis beruht,2. den Zweck der Auskunft,3. die in der Anfrage
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 30 Antrag


(1) Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschä

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 21. Nov. 2018 - 4 Sa 81/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 10.01.2018, Az.: 1 Ca 452/17, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 04. Apr. 2017 - RO 3 K 16.829

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in H

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 24. Jan. 2017 - 6 B 322/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Gründe 1 Der sinngemäß gestellte Antrag des Antragstellers, 2 die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII für das Kind L. S. F., geboren 05.10.2013, bis zum

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Sept. 2016 - L 8 R 762/14

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.6.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5 mit Ausnahme der Kosten der Be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Dez. 2015 - 3 B 63/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Gründe 1 Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent nach dem Rettungsassistentengesetz (RettAssG). Nach Abschl

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 04. Juli 2014 - 10 Sa 171/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15.01.2014, 2 Ca 1310/13 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien str

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 25. Apr. 2014 - 10 Sa 1718/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 13.11.2013, 3 Ca 1425/13 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien str

Arbeitsgericht Gelsenkirchen Urteil, 15. Jan. 2014 - 2 Ca 1310/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 03.05.2013 ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, die vom 02.07.2013 datierende Abmahnung ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen. 3. Die Kosten de

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(1) Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig...