Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Bedarf ein Eingriff nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde oder wird er von einer Behörde durchgeführt, so hat diese Behörde zugleich die zur Durchführung des § 15 erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen im Benehmen mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu treffen, soweit nicht nach Bundes- oder Landesrecht eine weiter gehende Form der Beteiligung vorgeschrieben ist oder die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde selbst entscheidet.

(2) Soll bei Eingriffen, die von Behörden des Bundes zugelassen oder durchgeführt werden, von der Stellungnahme der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde abgewichen werden, entscheidet hierüber die fachlich zuständige Behörde des Bundes im Benehmen mit der obersten Landesbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, soweit nicht eine weiter gehende Form der Beteiligung vorgesehen ist.

(3) Für einen Eingriff, der nicht von einer Behörde durchgeführt wird und der keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedarf, ist eine Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde erforderlich. Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Anforderungen des § 15 erfüllt sind. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde trifft die zur Durchführung des § 15 erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen.

(4) Vom Verursacher eines Eingriffs sind zur Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 in einem nach Art und Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere über

1.
Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie
2.
die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen.
Die zuständige Behörde kann die Vorlage von Gutachten verlangen, soweit dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffs und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist. Bei einem Eingriff, der auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden soll, hat der Planungsträger die erforderlichen Angaben nach Satz 1 im Fachplan oder in einem landschaftspflegerischen Begleitplan in Text und Karte darzustellen. Dieser soll auch Angaben zu den zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen nach § 34 Absatz 5 und zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Absatz 5 enthalten, sofern diese Vorschriften für das Vorhaben von Belang sind. Der Begleitplan ist Bestandteil des Fachplans.

(5) Die zuständige Behörde kann die Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen verlangen, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 15 zu gewährleisten. Auf Sicherheitsleistungen sind die §§ 232 bis 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden.

(6) Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen werden in einem Kompensationsverzeichnis erfasst. Hierzu übermitteln die nach den Absätzen 1 und 3 zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben.

(7) Die nach Absatz 1 oder Absatz 3 zuständige Behörde prüft die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Hierzu kann sie vom Verursacher des Eingriffs die Vorlage eines Berichts verlangen.

(8) Wird ein Eingriff ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, soll die zuständige Behörde die weitere Durchführung des Eingriffs untersagen. Soweit nicht auf andere Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann, soll sie entweder Maßnahmen nach § 15 oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnen. § 19 Absatz 4 ist zu beachten.

(9) Die Beendigung oder eine länger als ein Jahr dauernde Unterbrechung eines Eingriffs ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Eine nur unwesentliche Weiterführung des Eingriffs steht einer Unterbrechung gleich. Wird der Eingriff länger als ein Jahr unterbrochen, kann die Behörde den Verursacher verpflichten, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen oder, wenn der Abschluss des Eingriffs in angemessener Frist nicht zu erwarten ist, den Eingriff in dem bis dahin vorgenommenen Umfang zu kompensieren.

(10) Handelt es sich bei einem Eingriff um ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, so muss das Verfahren, in dem Entscheidungen nach § 15 Absatz 1 bis 5 getroffen werden, den Anforderungen des genannten Gesetzes entsprechen.

(11) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zu dem in den Absätzen 1 bis 10 geregelten Verfahren einschließlich des Kompensationsverzeichnisses zu bestimmen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 78d Hochwasserentstehungsgebiete


(1) Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse entstehen können, die zu einer Hochwassergefahr an oberirdischen Gewässern und damit zu einer erheblic
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten


(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,2. wild lebende Tiere der

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 67 Befreiungen


(1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ei

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 69 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ein wild lebendes Tier beunruhigt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 44 Absatz 1 Nummer 1 a) einem wild lebenden Tier nachstellt, es fängt oder verletzt oder
zitiert 4 andere §§ aus dem .

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(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,2. wild lebende Tiere der

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen


(1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erh

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen


(1) Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Ar

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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Okt. 2017 - Au 4 K 17.650

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Nebenbestimmungen Nr. 2, Nr. 3.1 und Nr. 3.3 des Vorbescheids der Beklagten vom 3. April 2017 werden aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kos

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. Apr. 2014 - RO 4 K 13.1557

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor I. 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte hinsichtlich der Umwandlung des landwirtschaftlichen Grundstücks Fl.Nr. 1486 Gemarkung ... von Grünland in Ackerland bis zum 31.12.2019 nicht zu Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 2 BayNatSc

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Feb. 2016 - RN 4 K 14.1705

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RN 4 K 14.1705 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. Februar 2016 4. Kammer ..., stv. Urkundsbeamtin Sachgebiets-Nr: 1023 Hauptpunkte: Grünlandu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Juli 2016 - 14 N 15.1870

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Aug. 2018 - 14 B 15.2206

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. Januar 2013 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 11. Januar 2012 rechtswidrig war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2014 - 3 K 13.1642

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. Satz 1 der Auflage Nr. 2.1 im Bescheid des Landratsamtes ... vom 1. Oktober 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 25. Jan. 2019 - Au 9 S 18.2096

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Rahmen vor

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juli 2015 - W 4 K 14.1258

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 14.1258 Im Namen des Volkes Urteil 14. Juli 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 1022 Hauptpunkte: naturschutzfachliche Anforderungen; bestands

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2016 - 14 ZB 15.147

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Mai 2014 - 9 K 13.4239

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2016 - W 4 K 15.1162

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. März 2014 - 2 S 14.81

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wend

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. Sept. 2015 - Au 2 K 15.448

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 2 K 15.448 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. September 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1023 Hauptpunkte: Naturschutzrecht; Umbruch von Dauergrünlan

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 08. Sept. 2015 - RO 4 S 15.1211

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich g

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Juni 2015 - M 9 K 14.4396

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor I. Der Bescheid vom … August 2014 wird aufgehoben, soweit er mit der Klage angegriffen ist. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 11 K 13.5746

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 11 K 13.5746 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Mai 2015 Kammer Sachgebiets-Nr. 1023 Hauptpunkte: Naturschutzrechtliche Ersatzmaß

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Jan. 2014 - 14 CS 12.1950

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Apr. 2015 - AN 9 K 14.00265

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Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 9 K 14.00265 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. April 2015 rechtskräftig: ... 9. Kammer Sachgebiets-Nr.: 990 Hauptpunkte: Baugenehmigung für Kleinwindk

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2016 - 15 ZB 16.640

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird vorläufig auf 76.840,- € festgesetzt. Gründe Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2016 - 15 ZB 14.401

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird vorläufig auf 20.000,- € festgesetzt. Gründe Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2016 - 15 ZB 14.400

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird vorläufig auf 20.000,- € festgesetzt. Gründe Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen,

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 14. Jan. 2019 - 2 M 114/18

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Anordnung des Antragsgegners, mit der ihm die Pflanzung von Bäumen und Strauchreihen sowie die Leistung von Ausgleichsmaßnahmen aufgegeben wird. 2 Der Antragsteller is

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2018 - 9 A 4/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Neubau der Bundesautobahn A 61 zwischen der Bunde

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 31. Jan. 2018 - 2 L 56/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist seit dem 01.04.1999 Eigentümer des 23.780 m² großen Grundstücks der Gemarkung (N.), Flur A, Flurstück 43/22, und wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Verfügung, mit der ihm die Einstellung der Ackernutzung und d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 4 CN 8/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen eine Verordnung zur Aufhebung einer Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 BNatSchG.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2017 - 9 B 27/17

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Gründe I 1 Der Kläger wendet sich gegen eine von der Flurbereinigungsbehörde erlassene Anordnun

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Aug. 2017 - 2 K 66/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ca. 4,8 km langen Abschnitt der Ortsumfahrung W. im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 71n zwischen der Anschlussstelle H. der geplanten Nordverlängerung der BAB

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 31. Mai 2017 - 4 K 399/16.KO

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der zu Gunsten der Beigeladenen zu 1. erlassene Genehmigungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 21. Oktober 2011 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Sept. 2016 - 4 C 4/15

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Versagung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG sowie die Rechtmäßigkeit verschiedener natursch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 7 A 1/15, 7 A 1/15 (7 A 20/11)

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Sinne von § 3 Abs. 1 UmwRG. Er wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 19. Mai 2016 - 12 A 67/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen zu 2), die dieser selbst trägt, trägt der Kläger. Die Kosten des Beigeladenen zu 1) sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten v

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Apr. 2016 - 2 M 93/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Gründe I. 1 Der Antragsteller richtet sich gegen eine naturschutzrechtliche Anordnung des Antragsgegners, mit der ihm die Wiederherstellung einer Streuobstwiese aufgegeben wird. 2 Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung G.,

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 21. März 2016 - 10 S 1901/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. August 2015 - 5 K 1817/15 -, soweit darin der Aussetzungsantrag abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Besch

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 14. März 2016 - 1 MB 36/12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 1. Kammer – vom 04. September 2012 geändert. Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung oder Wiederherste

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 11 A 3048/11

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Zulassungsbescheid des Beklagten betreffend den Hauptbetriebsplan II für den Tagebau I.    M.     , Baufeld F.         II, der Beigeladenen vom 25. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbesche

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 07. Sept. 2015 - 4 L 715/15.KO

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 16. Juli 2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24. Juni 2015 wird hinsichtlich der in Ziffer 1. enthaltenen Beseitigungsverfügung wiederhergestellt und hinsichtl

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Juli 2015 - 8 C 10494/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als anerkannter Umweltv

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Dez. 2014 - 2 L 78/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um den Umfang der Verpflichtung der Beklagten zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf den Grundstücken der Kläger nach Abschluss eines im Zusammenhang mit einem wasserstraße

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Dez. 2014 - 4 Sa 415/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.05.2014, Az.: 8 Ca 24/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision w

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2013 - 9 A 14/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tatbestand 1 Die Kläger sind nach § 3 UmwRG als Naturschutzvereinigungen anerkannt. Sie wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. April 2012

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 10. Juli 2013 - 2 B 320/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.4.2013 – 5 L 439/13 – wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. März 2013 - 9 A 22/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist nach § 3 UmwRG als Naturschutzvereinigung anerkannt. Er wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28. Oktober 2011 f

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 14. Feb. 2013 - 1 K 874/12.MZ

bei uns veröffentlicht am 14.02.2013

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Anordnung zur.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 05. Juni 2012 - 8 A 10594/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2012

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 26. Januar 2012 wird abgelehnt, soweit er die auf die Beseitigung des Gerätehauses aus Metall bezogene Verfügung im Bescheid der Bekla

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 07. März 2012 - 5 K 1535/11.TR

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Genehmigung zur Aufschü

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Sept. 2011 - 8 S 1947/11

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. Mai 2011 - 2 K 3259/10 - geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landratsamts Bodenseekreis vom 12. Mai 2009 und des Widerspruchsbe

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 15. Nov. 2010 - 5 K 644/10.NW

bei uns veröffentlicht am 15.11.2010

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 25. Mai 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Januar/18. Mai 2010 verpflichtet, über die von der Klägerin beantragte Baugenehmigung für die Errichtung einer Fun

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 23. Sept. 2010 - 4 L 899/10.NW

bei uns veröffentlicht am 23.09.2010

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag, mit dem die

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 23. Aug. 2010 - 4 K 225/10.KO

bei uns veröffentlicht am 23.08.2010

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Juli 2010 - 8 S 77/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 1. August 2007 - 1 K 464/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet wird, die Klägerin hinsichtlich ihres Bauantrags in der Fassu

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(1) Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten hat...