Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

(1) Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Arten hat. Abweichend von Satz 1 liegt keine Schädigung vor bei zuvor ermittelten nachteiligen Auswirkungen von Tätigkeiten einer verantwortlichen Person, die von der zuständigen Behörde nach den §§ 34, 35, 45 Absatz 7 oder § 67 Absatz 2 oder, wenn eine solche Prüfung nicht erforderlich ist, nach § 15 oder auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 oder § 33 des Baugesetzbuches genehmigt wurden oder zulässig sind.

(2) Arten im Sinne des Absatzes 1 sind die Arten, die in

1.
Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG oder
2.
den Anhängen II und IV der Richtlinie 92/43/EWG
aufgeführt sind.

(3) Natürliche Lebensräume im Sinne des Absatzes 1 sind die

1.
Lebensräume der Arten, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG oder in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind,
2.
natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse sowie
3.
Fortpflanzungs- und Ruhestätten der in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten.

(4) Hat eine verantwortliche Person nach dem Umweltschadensgesetz eine Schädigung geschützter Arten oder natürlicher Lebensräume verursacht, so trifft sie die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Anhang II Nummer 1 der Richtlinie 2004/35/EG.

(5) Ob Auswirkungen nach Absatz 1 erheblich sind, ist mit Bezug auf den Ausgangszustand unter Berücksichtigung der Kriterien des Anhangs I der Richtlinie 2004/35/EG zu ermitteln. Eine erhebliche Schädigung liegt dabei in der Regel nicht vor bei

1.
nachteiligen Abweichungen, die geringer sind als die natürlichen Fluktuationen, die für den betreffenden Lebensraum oder die betreffende Art als normal gelten,
2.
nachteiligen Abweichungen, die auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind oder aber auf eine äußere Einwirkung im Zusammenhang mit der normalen Bewirtschaftung der betreffenden Gebiete, die den Aufzeichnungen über den Lebensraum oder den Dokumenten über die Erhaltungsziele oder der früheren Bewirtschaftungsweise der jeweiligen Eigentümer oder Betreiber entspricht,
3.
einer Schädigung von Arten oder Lebensräumen, die sich nachweislich ohne äußere Einwirkung in kurzer Zeit so weit regenerieren werden, dass entweder der Ausgangszustand erreicht wird oder aber allein auf Grund der Dynamik der betreffenden Art oder des Lebensraums ein Zustand erreicht wird, der im Vergleich zum Ausgangszustand als gleichwertig oder besser zu bewerten ist.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Umweltschadensgesetz - USchadG | § 2 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Umweltschaden: a) eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes,b) eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des § 90 des Wasserhaushaltsgesetzes,c) eine Sc

Umweltschadensgesetz - USchadG | § 3 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für 1. Umweltschäden und unmittelbare Gefahren solcher Schäden, die durch eine der in Anlage 1 aufgeführten beruflichen Tätigkeiten verursacht werden;2. Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinn des § 19 Absat
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Bedarf ein Eingriff nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde oder wird er von einer Behörde durchgeführt, so hat diese Behörde zugleich die zur Durchführung des § 15 erforderlichen Entscheidu

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 18 Verhältnis zum Baurecht


(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich u
zitiert 7 andere §§ aus dem .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen


(1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erh

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 67 Befreiungen


(1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, ei

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 30 Gesetzlich geschützte Biotope


(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen 1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig a) in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos g

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 33 Allgemeine Schutzvorschriften


(1) Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Die für Naturschutz und Landsc

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 35 Gentechnisch veränderte Organismen


Auf 1. Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Sinne des § 3 Nummer 5 des Gentechnikgesetzes und2. die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung von rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten, die gentechnisch veränderte Organis

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2015 - 8 CE 15.398

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Jan. 2015 - M 9 E 14.5005

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist ein nach § 3 Umwe

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Aug. 2015 - M 7 K 14.5186

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Aug. 2015 - M 7 K 14.3249

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor I. Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 18. Mai 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes W.-Sch. vom 25. Juni 2014 wird in Höhe von 453,20 Euro aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2014 - 8 A 11.40040-40045, 40047-40049 u.a.

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtstreitwert. Die Kläger der unter den Az. 8 A

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 5 S 2105/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan „Kirchberg-Mittelweg“ der Gemeinde Weingarten (Baden) in

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Sept. 2017 - 7 C 29/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Naturschutzvereinigung, begehrt vom Beklagten die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz gegenüber der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2017 - 4 A 18/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung in der Nähe ihres im Außen

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 09. Mai 2017 - 3 L 504/17.NW

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, entlang der Ufer des Glan im Bereich zwischen der Einmündung der Lauter bei Lauterecken und der Kreisgrenze bei Meisenheim Baumfäll- und Baumkappungsmaßnahmen durchzuführen. Der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 9 A 25/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 180 (Ortsumgehung Aschersleben/Süd - Quenstedt) vom 1. Juni 2015.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Juli 2016 - 9 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, eine zur Einlegung von Rechtsbehelfen anerkannte Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiu

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 16. Juni 2016 - 1 Bf 258/12

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers zu 1 gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschlie

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Mai 2016 - 5 S 1443/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor Der Planfeststellungsbeschluss für die „Straßenbahn im Neuenheimer Feld“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 10. Juni 2014 in Gestalt von dessen Änderungsplanfeststellungsbeschluss (1. Planänderung) vom 27. Januar 2016 wird aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - 4 A 5/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tatbestand 1 Gegenstand des Rechtsstreits ist der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der 380 kV-Freileitung Bertikow - Neuenhagen - sog. Ucker

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 18. Sept. 2015 - 7 K 2983/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil i

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Juli 2015 - 8 A 10041/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 25. März 2014 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufung

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Dez. 2014 - 2 L 78/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um den Umfang der Verpflichtung der Beklagten zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf den Grundstücken der Kläger nach Abschluss eines im Zusammenhang mit einem wasserstraße

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 11. Dez. 2014 - 2 A 449/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrensverfahrens trägt der Kläger; insoweit werden die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht erstattet.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Sept. 2014 - 7 B 6/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsa

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Sept. 2014 - 7 B 7/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. September 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2014 - 9 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 21. Dezember 2012 zum Pl

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 25. März 2014 - 5 K 505/13.NW

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherh

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 26. Feb. 2013 - 2 C 424/11

bei uns veröffentlicht am 26.02.2013

Tenor Der am 7. Dezember 2010 vom Stadtrat der Antragsgegnerin als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Triller – Ehem. Röchlingpark“ (Nr. 114.07.00) ist unwirksam. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Das Urteil ist hins

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2013 - 7 B 21/12

bei uns veröffentlicht am 25.01.2013

Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Planänderungsbeschluss zum Planfeststell

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Jan. 2013 - 7 B 20/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Planänderungsbeschluss zum Planfestste

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Jan. 2013 - 7 B 18/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Gründe I. 1 Die Kläger wenden sich gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den viergleisi

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Juli 2012 - 4 A 6001/11, 4 A 6002/11, 4 A 6001/11, 4 A 6002/11

bei uns veröffentlicht am 31.07.2012

Tatbestand 1 Die Kläger begehren die Aufhebung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1073.04 bzw. 4 A 1075.04 - im Wege der Restitutio

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 07. Juni 2012 - 2 U 138/11 (Baul)

bei uns veröffentlicht am 07.06.2012

Tenor I. Die Berufung der Beteiligten zu 1) gegen das am 29.08.2011 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beteiligte zu 1). Gründe

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 07. Juni 2012 - 2 U 140/11 (Baul)

bei uns veröffentlicht am 07.06.2012

Tenor Die Berufung des Beteiligten zu 1) gegen das am 29.08.2011 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Gründe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Juli 2011 - 9 A 12/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

Tatbestand 1 Der Kläger, eine im Freistaat Sachsen anerkannte Naturschutzvereinigung, wendet sich mit seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirekti

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Mai 2011 - 5 S 1670/09

bei uns veröffentlicht am 06.05.2011

Tenor Der Bebauungsplan "Häugern Süd - 1. Änderung" der Stadt Weil der Stadt vom 30. Juni 2009 i. d. F. des Bebauungsplans „Häugern Süd - 2. Änderung“ der Stadt Weil der Stadt vom 1. Juni 2010 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgeg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. März 2011 - 7 A 3/10

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Oktober 2009 für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfel

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 31. Juli 2010 - 2 K 192/08

bei uns veröffentlicht am 31.07.2010

Tenor Es wird festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Ortenaukreis vom 20. Dezember 2007 für den Bau und Betrieb des Rückhalteraumes Elzmündung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts rechtswidrig ist und nicht

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Juli 2010 - 7 VR 2/10, 7 VR 2/10 (7 A 3/10)

bei uns veröffentlicht am 07.07.2010

Gründe I. 1 Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtsschutz gegen den Planfestste

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Apr. 2010 - 9 A 5/08

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

Tatbestand 1 Der Kläger, ein im Land Hessen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Neubau der Bundesautoba

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 10. März 2010 - 5 M 153/09

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tenor Der Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 06. August 2009 (Az.: 663/OPAL/04) wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Koste

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 20. Aug. 2008 - 1 A 453/07

bei uns veröffentlicht am 20.08.2008

Tenor Unter teilweiser Abänderung des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. November 2007 - 11 K 771/07 - wird die Klage gegen die in den Bescheiden des Beklagten vom 16. Oktober 2003 enthaltenen Festsetzungen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2007 - 5 S 2243/05

bei uns veröffentlicht am 25.04.2007

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Nov. 2005 - 5 S 2662/04

bei uns veröffentlicht am 02.11.2005

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan „Ausschnitt: Wacholder, Teilge

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 18. Okt. 2005 - 1 K 1928/04

bei uns veröffentlicht am 18.10.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Geneh

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Entscheidung, 20. Juli 2005 - 1 M 2/04

bei uns veröffentlicht am 20.07.2005

Tenor Die Klage wird im Haupt- und ersten Hilfsantrag abgewiesen. Die Entscheidung über den zweiten Hilfsantrag und über die Kosten des Verfahrens bleibt vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Kläger ist ein im S

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 16. Juni 2005 - 6 K 2507/02

bei uns veröffentlicht am 16.06.2005

Tenor Der Bescheid des Landratsamts B. vom 15.08.2001 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums T. vom 03.06.2002 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer bau- und naturschutzrec

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Sept. 2004 - 5 S 382/03

bei uns veröffentlicht am 22.09.2004

Tenor Die Nummern 2.8 und 2.9 der „planungsrechtlichen Festsetzungen“ des Bebauungsplans „Ziegelhütte I, 2. Änderung“ der Gemeinde Vöhringen vom 6. Oktober 2003 werden für unwirksam erklärt. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Der Antragstell

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 19. Feb. 2004 - 1 K 1545/03

bei uns veröffentlicht am 19.02.2004

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1  Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen den

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Feb. 2004 - 5 S 385/03

bei uns veröffentlicht am 11.02.2004

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen d

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(1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu...
Auf 1. Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Sinne des § 3 Nummer 5 des Gentechnikgesetzes und2. die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung von rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten...
(1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen 1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig a) in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind...
(1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich...
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