Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen

Die Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes.

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Baurecht: Zur Enteignung nach § 45 Abs. 2 S. 3 EnWG für die Realisierung eines Windparks

24.04.2015

Eine Enteignung ist nur für ein Vorhaben zulässig, für das die notwendigen Genehmigungen vorliegen oder bei dem es keinem ernsthaften Zweifel unterliegt, dass erforderliche Genehmigungen erteilt werden.
Windenergieanlagen

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung


(1) Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. (2) Erlaubnis und Bewilligung geben keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bes
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 8 Teilgenehmigung


Auf Antrag soll eine Genehmigung für die Errichtung einer Anlage oder eines Teils einer Anlage oder für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Anlage erteilt werden, wenn1.ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung be

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125 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Dez. 2016 - W 4 K 14.354

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2019 - 22 CS 19.281 u.a.

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 19.281, 22 CS 19.304 und 22 CS 19.305 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden (§ 93 Satz 1 VwGO entsprechend). II. Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. Januar 2019

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01479

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Abweichend hiervon trägt der Beklagte die aussonderbaren Kosten des Termins vom 25.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2019 - 22 CS 19.345 u.a.

bei uns veröffentlicht am 03.04.2019

Tenor I. Die Beschwerdeverfahren mit den fortlaufenden Aktenzeichen 22 CS 19.345 bis 22 CS 19.354 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 30. Januar 2019

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. März 2019 - M 19 K 17.3738

bei uns veröffentlicht am 22.03.2019

Tenor I. Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Landratsamts … vom 10. Juli 2017 wird aufgehoben. II. Der Beklagte und die Beigeladenen als Gesamtschuldner tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlic

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Jan. 2017 - AN 11 K 15.02394

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die K

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Apr. 2015 - AN 11 K 14.01907

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 14.01907 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. April 2015 rechtskräftig: ... 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Unbegründete Nachbarklage

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. März 2018 - Au 4 K 17.869

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Jan. 2019 - W 4 K 17.987

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts... vom 28. Juli 2017 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Volls

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Aug. 2015 - AN 11 K 14.01883

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 14.01883 Im Namen des Volkes Urteil 5. August 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Zum Begriff der Windfarm, Besorgnis der Befangenheit n

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2014 - 22 CS 14.1597

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor I. Nrn. I und II des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Juli 2014 werden geändert. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen,

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 09. Juli 2014 - 4 S 14.945

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.5

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2015 - 22 C 15.197

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Beschwerdeve

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2015 - M 1 K 15.1326

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 1 K 15.1326 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. September 2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 Hauptpunkte: Immissionsschutzrechtliche Ge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. März 2018 - M 19 SN 17.4631

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird auf Euro 15.000 festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 08. März 2017 - RO 7 K 14.1956

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Erteilung einer im

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Juli 2014 - 11 S 14.00613

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor 1. Die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamts Roth vom 19. Dezember 2013 wird angeordnet. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 11 K 14.00145

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstre

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 11 K 14.00122

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstrecku

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Dez. 2015 - Au 2 K 15.1343

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 2 K 15.1343 Im Namen des Volkes Urteil 17. Dezember 2015 2. Kammer Sachgebiets - Nr. 1023 Hauptpunkte: Naturschutzrecht; bestandskräftig imm

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Jan. 2014 - 2 K 13.612

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Dez. 2015 - AN 11 K 14.01927

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 14.01927 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. Dezember 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Drittanfechtungsklage gegen Änderung einer Bioga

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Apr. 2017 - Au 4 K 16.1015

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 16.6.2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die mit Antrag vom 18. Dezember 2015 beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2015 - AN 11 K 14.01345

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann d

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Sept. 2016 - AN 11 K 15.02143

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Abweichend hiervon trägt die Beigeladene die aussonderbaren Kosten des Termin

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2017 - 22 C 16.1554

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2016 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtliche

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Nov. 2015 - AN 11 K 15.00639

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 15.00639 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. November 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: - Artenschutzrechtliches Tötungsverbot - Beurtei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01517

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen mit Ausnahme der dem Beklagten zur Last fallenden aussonderbaren Kosten des Termins

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Aug. 2016 - Au 5 K 14.869

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 5 K 14.869 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 18. August 2016 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 … als stellvertretende Urkundsbeamtin

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Aug. 2016 - Au 5 K 14.856

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01470

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen mit Ausnahme der dem Beklagten zur Last fallenden aussonderbaren Kosten des Termins v

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2014 - 22 CS 14.2378

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Sept. 2015 - AN 11 K 15.00630

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 11 K 15.00630 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. September 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Genehmigung von Windkraft

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Aug. 2015 - AN 11 K 14.01905

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die V

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2017 - W 4 K 15.530

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Aug. 2016 - 22 ZB 16.13

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Z

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Sept. 2015 - AN 11 K 14.01823, AN 11 K 14.01824

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor 1. Die verbundenen Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Aug. 2014 - M 1 K 13.2932

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 1 K 13.2932 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. August 2014 1. Kammer Sachgebiets-Nr. 1023 Hauptpunkte: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2016 - 22 ZB 16.11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger zu 1 und 2 tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. III

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2015 - 22 ZB 14.2340

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) zu tragen. Die Beigeladene zu 2) trägt ihr

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 08. Mai 2018 - 3 M 22/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 23. Dezember 2015 – 5 B 809/15 HGW – zu Ziffer 1. des Tenors geändert: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Nov. 2017 - 7 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen eine der Beigeladenen für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 15. Dezember 2028 erteilte wasser

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Sept. 2017 - 3 L 145/14

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 26. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. D

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Aug. 2017 - 2 L 57/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Unternehmen der Abfallwirtschaft, betreibt auf ihrem Betriebsgrundstück in der Stadt A. Ortsteil (R.), eine Anlage für die Aufbereitung von nicht gefährlichen Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken aus Hausmüllve

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Juli 2017 - 9 K 753/17

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert wird auf 30.000 EUR festgesetzt. Gründe   I. 1 Die Antragstellerin, die Gem

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 01. Juni 2017 - 4 K 1068/16.NW

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 02. Mai 2017 - 9 B 68/17

bei uns veröffentlicht am 02.05.2017

Gründe I. 1 1. Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die Feststellung eines Nutzungsrechts an Wegegrundstücken. 2 In der Gemarkung R., einem Ortsteil der Antragsgegnerin, ist nach dem derzeit noch gelten

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Apr. 2017 - 1 A 10683/16

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 14. Juli 2016 und des ablehnenden Bescheides vom 13. April 2015 verpflichtet, über den Antrag auf Erteilung einer imm

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Jan. 2017 - 7 B 1/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Gründe I 1 Die Kläger wenden sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vo

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 09. Nov. 2016 - 2 L 112/14

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Nebenbestimmung in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, mit der ihr der Beklagte die zeitweise Abschaltung der Anlage

Referenzen

Auf Antrag soll eine Genehmigung für die Errichtung einer Anlage oder eines Teils einer Anlage oder für die Errichtung und den Betrieb eines Teils einer Anlage erteilt werden, wenn1.ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung besteht,2.die...
(1) Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. (2) Erlaubnis und Bewilligung geben keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmten Menge...