Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten

Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten entsprechend den Anforderungen aus § 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche informiert hat.

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Maklerrecht: Das Exposé als Angebot für einen Maklervertrag

19.01.2017

Maßgeblicher Zeitpunkt für das Zustandekommen eines Maklervertrags ist die Vereinbarung des Besichtigungstermins.
Maklerrecht

Kaufrecht: Wertersatz nach Widerruf eines Katalysator-Kaufs

20.12.2016

Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht gebrauch, nachdem er den Katalysator bereits eingebaut hat, so steht dem Verkäufer ein Wertersatz zu.
Kaufrecht

Widerrufsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht"

30.04.2012

verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 123/10
Wirtschaftsrecht

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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 1 Informationspflichten


(1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:1.die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmitt
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 312d Informationspflichten


(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Die in Erf

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Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2012 - III ZR 252/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 252/11 Verkündet am: 19. Juli 2012 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 346 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2009 - VIII ZR 219/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 219/08 Verkündet am: 9. Dezember 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2011 - I ZR 123/10

bei uns veröffentlicht am 09.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 123/10 Verkündet am: 9. November 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2018 - I ZR 51/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 51/17 Verkündet am: 13. Dezember 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Apr. 2008 - III ZR 190/07

bei uns veröffentlicht am 03.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 190/07 Verkündet am: 3. April 2008 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 134, § 138

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2013 - III ZR 145/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 145/12 Verkündet am: 17. Januar 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhan

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 11. Juli 2018 - 6 O 44/18

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben je zur Hälfte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Be

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 22. Dez. 2017 - 3 W 38/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 5. April 2017, Az.: 327 O 18/17 abgeändert: Dem Antragsgegner wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt H., ... Berlin,

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Nov. 2017 - IX ZR 204/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 204/16 Verkündet am: 23. November 2017 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 312b Abs. 1 aF

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2017 - I ZR 198/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 198/15 Verkündet am: 12. Januar 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Okt. 2016 - 18 U 152/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster – Aktenzeichen: 010 O 46/15 – vom 18.November 2015 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2016 - VIII ZR 55/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 55/15 Verkündet am: 12. Oktober 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2016 - I ZR 30/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. Januar 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2016 - I ZR 68/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 68/15 Verkündet am: 7. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:070716UIZR68.15.0 Der I. Z

Landgericht Halle Urteil, 08. Jan. 2013 - 8 O 105/12

bei uns veröffentlicht am 08.01.2013

Tenor I. Dem Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu 2 Jahren

Landgericht Heidelberg Urteil, 17. Nov. 2011 - 3 S 12/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 25.02.2011 (Az. 4 C 142/10) wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig voll

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(1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:1.die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die...