Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 244 Fremdwährungsschuld
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen, so kann die Zahlung in Euro erfolgen, es sei denn, dass Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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25/04/2013 12:51
aus finanzaufsichtsrechtlicher Sicht - Geld? E-Geld? Nebengeld! Die BaFin bezieht Stellung.
SubjectsAnlegerrecht
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7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 16/01/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/02 Verkündet am: 16. Januar 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BEG 1956 § 30 Abs. 1; BeamtVG § 33; Heil
published on 21/12/2017 00:00
Tenor
I. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Juni 2016, berichtigt durch Beschlüsse vom 10. Juni 2016 und 27. Oktober 2016, abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge
published on 16/03/2017 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 16.03.2016, Az. 2 HK O 952/15, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Gegenwert von 84.816,06 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte des Inte
published on 13/01/2016 00:00
Tenor
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin 30.000 marokkanische Dirham nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszins seit 25.07.2014 zu zahlen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
1G R Ü N D E :
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