bei uns veröffentlicht am 07.01.2016
Tenor
Der Angeklagte wird wegen veruntreuender Unterschlagung in 16 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
§§ 246 Abs. 1 und Abs. 2, 53 StGB