Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1601 Unterhaltsverpflichtete
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
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Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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16 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
14.09.2017 09:41
Der Freibetrag für Pflegeleistungen steht einer pflegenden Person im Erbfall und bei Schenkungen auch dann zu, wenn sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist.
SubjectsSteuerrecht
31.01.2017 11:37
Hat der Vater eines volljährigen Kindes keine Kenntnis über dessen Absicht, ein Studium aufzunehmen, hat das Kind keinen Anspruch auf weitergehenden Unterhalt.
SubjectsKindesunterhalt
04.06.2015 10:57
Von einer Pflichtverletzung der Vermögenssorge ist auszugehen, wenn die Eltern aus dem Vermögen des Kindes Aufwendungen bestreiten, für die sie von dem Kind keinen Ersatz verlangen können.
04.06.2015 10:55
Wohnt der Unterhaltsschuldner mietfrei im eigenen Haus, muss er sich diesen Vorteil als weiteres Einkommen zurechnen lassen.
SubjectsKindesunterhalt
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published on 20.02.2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 364/18 Verkündet am: 20. Februar 2019 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 20.03.2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 365/18 Verkündet am: 20. März 2019 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 03.07.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 220/12 Verkündet am: 3. Juli 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
published on 27.03.2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 345/18 vom 27. März 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 a) Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsbe
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