(1) Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze übertragen werden.

(2) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer

1.
die Zusage vom neuen Arbeitgeber übernommen werden oder
2.
der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (Übertragungswert) auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser eine wertgleiche Zusage erteilt; für die neue Anwartschaft gelten die Regelungen über Entgeltumwandlung entsprechend.

(3) Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass der Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 des neuen Arbeitgebers übertragen wird, wenn

1.
die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt worden ist und
2.
der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt.
Der Anspruch richtet sich gegen den Versorgungsträger, wenn die versicherungsförmige Lösung nach § 2 Abs. 2 oder 3 vorliegt oder soweit der Arbeitnehmer die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortgeführt hat. Der neue Arbeitgeber ist verpflichtet, eine dem Übertragungswert wertgleiche Zusage zu erteilen und über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchzuführen. Für die neue Anwartschaft gelten die Regelungen über Entgeltumwandlung entsprechend. Ist der neue Arbeitgeber zu einer Durchführung über eine Versorgungseinrichtung nach § 22 bereit, ist die betriebliche Altersversorgung dort durchzuführen; die Sätze 3 und 4 sind in diesem Fall nicht anzuwenden.

(4) Wird die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert, kann eine Zusage von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder Versorgungsempfängers übernommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn entsprechend § 16 Abs. 3 Nr. 2 verwendet werden. Bei einer Pensionskasse nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 muss sichergestellt sein, dass im Zeitpunkt der Übernahme der in der Rechtsverordnung zu § 235 Absatz 1 Nummer 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung festgesetzte Höchstzinssatz zur Berechnung der Deckungsrückstellung nicht überschritten wird. § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 gilt entsprechend.

(5) Der Übertragungswert entspricht bei einer unmittelbar über den Arbeitgeber oder über eine Unterstützungskasse durchgeführten betrieblichen Altersversorgung dem Barwert der nach § 2 bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung; bei der Berechnung des Barwerts sind die Rechnungsgrundlagen sowie die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik maßgebend. Soweit die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt worden ist, entspricht der Übertragungswert dem gebildeten Kapital im Zeitpunkt der Übertragung.

(6) Mit der vollständigen Übertragung des Übertragungswerts erlischt die Zusage des ehemaligen Arbeitgebers.

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Steuerrecht: Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse

19.06.2017

Einmalig Kapitalabfindungen gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn die ursprüngliche Versorgungsregelung das Kapitalwahlrecht enthielt.
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Ehescheidung: Zur Beschlussfassung beim Versorgungsausgleich

23.01.2015

Führt der Tatrichter den Ausgleich von Anrechten mit geringem Ausgleichswert in Ausübung seines Ermessens durch, sind die dafür tragenden Gründe in den Entscheidungsgründen darzulegen.
Ehescheidung

Arbeitsrecht: Zur Entgeltumwandung mit gezillmerten Versicherungstarif

03.02.2010

Es ist rechtlich problematisch, wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Zur Betriebsrentenanpassung und Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

03.12.2009

Versorgungsberechtigte können nicht nach § 303 AktG Sicherheit für künftige Betriebsrentenanpassungen verlangen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 3


Steuerfrei sind1.a)Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,b)Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Sachleistungen nac

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 47 Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts


(1) Der korrespondierende Kapitalwert ist eine Hilfsgröße für ein Anrecht, dessen Ausgleichswert nach § 5 Abs. 3 nicht bereits als Kapitalwert bestimmt ist. (2) Der korrespondierende Kapitalwert entspricht dem Betrag, der zum Ende der Ehezeit aufzub

Einkommensteuergesetz - EStG | § 82 Altersvorsorgebeiträge


(1) 1Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind im Rahmen des in § 10a Absatz 1 Satz 1 genannten Höchstbetrags 1. Beiträge,2. Tilgungsleistungen,die der Zulageberechtigte (§ 79) bis zum Beginn der Auszahlungsphase zugunsten eines auf seinen Namen lautend

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 45 Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz


(1) Bei einem Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes ist der Wert des Anrechts als Rentenbetrag nach § 2 des Betriebsrentengesetzes oder der Kapitalwert nach § 4 Abs. 5 des Betriebsrentengesetzes maßgeblich. Hierbei ist anzunehmen, dass die Betr
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 18 Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst


(1) Für Personen, die 1. bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, oder2. bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, die mit ei

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 3 Abfindung


(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden. (2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Ar

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 4a Auskunftspflichten


(1) Der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger hat dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mitzuteilen, 1. ob und wie eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben wird,2. wie hoch der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus der b

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel


(1) Von den §§ 1a, 2, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1, §§ 27 und 28 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. (2) Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbe
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 235 Verordnungsermächtigungen zur Finanzaufsicht


(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für Pensionskassen durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen1.über die Berechnung und die Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung;2.über den maßgebenden Mindestbetrag der Mindestkapitalan
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 16 Anpassungsprüfungspflicht


(1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wir

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft


(1) Bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität oder Tod haben ein vorher ausgeschiedener Arbeitnehmer, dessen Anwartschaft nach § 1b fortbesteht, und seine Hinterbliebenen einen Anspruch mindestens in Höhe

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 7 Umfang des Versicherungsschutzes


(1) Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers nicht erfüllt werden, weil über das Vermögen des Arbeitgebers oder über seinen Nachlaß das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, und ihre Hinterbli

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2011 - XII ZB 546/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2012 - XII ZB 172/11

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bei uns veröffentlicht am 06.02.2013

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2013 - XII ZB 552/12

bei uns veröffentlicht am 07.08.2013

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2013 - XII ZB 137/13

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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Sept. 2015 - 7 UF 451/15

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Landgericht München I Endurteil, 17. Dez. 2015 - 31 O 13913/15

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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 15. Apr. 2014 - 7 UF 1115/13

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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 31. Jan. 2014 - 11 UF 1498/13

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2018 - XII ZB 499/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 499/17 vom 27. Juni 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 45; BetrAVG § 2 a) Wählt der betriebliche Versorgungsträger den Rentenbetrag als Bezugsgröße fü

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2018 - XII ZB 408/14

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Okt. 2017 - 3 AZR 737/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2017 - XII ZB 21/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 201/17 vom 19. Juli 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG § 1 Abs. 2 Satz 2, § 5 Abs. 1 und 2, § 14 Abs. 1 und 4; FamFG § 222 Abs. 3 a) Als Teilungsgegenst

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2017 - XII ZB 247/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 247/16 vom 22. Februar 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 45 Abs. 2 Satz 3 Die der Betriebszugehörigkeit arbeitsvertraglich gleichgestellten Vordienstze

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2017 - XII ZB 405/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 405/16 vom 15. Februar 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 63 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, 219 Nr. 3; VersAusglG §§ 14 Abs. 1 u. 4, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Nov. 2016 - 11 Sa 67/16

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.10.2015 – 20 Ca 3458/15 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten darüber, o

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Okt. 2016 - VI R 22/15

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Landgericht Münster Urteil, 10. Okt. 2016 - 115 O 268/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2016 - XII ZB 447/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 447/14 vom 21. September 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 2 Abs. 1, 17, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5 a) Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrec

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2016 - X R 23/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Aug. 2016 - XII ZB 84/13

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Berichtigt durch Beschluss vom 21. September 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 84/13 vom 24. August 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Aug. 2016 - VI R 46/13

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Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. April 2013  9 K 2247/10 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Aug. 2016 - VI R 18/13

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

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Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 08. Juli 2016 - 9 Sa 14/16

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.11.2014 – 4 Ca 981/14 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Der Kläger beg

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 665/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 665/14 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2016:220616BXIIZB665.14.0 Weitere Beteiligte: Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dose, di

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 664/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 664/14 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 17, 18, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5 a) Es begegnet aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Beden

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 248/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 248/15 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 17, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5 Es begegnet aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Bedenken,

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Juni 2016 - 5 UF 167/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahr vom 06.08.2015 in der Fassung des Beschlusses vom 21.09.2015 wird zurückgewiesen. 2. Von den Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens t

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juni 2016 - 3 AZR 191/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 30/15 - aufgehoben, sow

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juni 2016 - 3 AZR 193/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 90/15 - aufgehoben, sow

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2016 - XII ZB 649/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 649/14 vom 18. Mai 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 17 Für den Grenzwert nach § 17 VersAusglG kommt es nicht auf den Gesamtwert aller betrieblichen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 615/13 vom 11. Mai 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 17, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5 Liegt der auszugleichenden Versorgung eine beitragsorientiert

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Apr. 2016 - 8 Sa 300/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 28.05.2015 - 6 Ca 1144/14 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird veru

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. März 2016 - XII ZB 540/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 540/14 vom 9. März 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG §§ 17, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5 Zur Wahl des Diskontierungszinssatzes, mit dem der Gesamtwert

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2016 - XII ZB 447/13

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 447/13 vom 17. Februar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2, 9 Abs. 1, 19, 20, 25 Abs. 2, 39, 41, 45; BetrAVG § 4 Abs. 5 a) Bei kapitalgedeckt

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2016 - XII ZB 656/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 656/14 Verkündet am: 27. Januar 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Sept. 2015 - 3 AZR 839/13

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2013 - 3 Sa 815/12 - aufgehoben, s

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2015 - XII ZB 443/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB443/14 vom 19. August 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, Abs. 2; BetrAVG § 4 Abs. 5 a) Bei der internen Teilung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Juni 2015 - 12 A 2387/13

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

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Arbeitsgericht Köln Urteil, 16. Apr. 2015 - 5 Ca 85/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Streitwert: 5.000,00 Euro. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten um die Frage, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger mit Erreichen des 65. Lebensjahr

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Apr. 2015 - 8 Sa 189/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

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Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Apr. 2015 - 8 Sa 192/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2014 – 20 Ca 9807/12 teilweise wie folgt abgeändert: 1.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 56

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Apr. 2015 - 8 Sa 194/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1.              Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.10.2014 – 9 Ca 335/14 – werden zurückgewiesen. 2.              Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Apr. 2015 - 8 Sa 190/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2014 – 8 Ca 4028/13 teilweise wie folgt abgeändert:               1.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Apr. 2015 - 8 Sa 191/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1.              Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2014 – 8 Ca 4029/13 teilweise wie folgt abgeändert: 1.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 02. Apr. 2015 - 8 Sa 193/15

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor 1.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.08.2014 – 20 Ca 9806/12 teilweise wie folgt abgeändert: 1.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von €

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. März 2015 - 3 AZR 739/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juli 2013 - 9 Sa 277/13 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung -

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 15. Jan. 2015 - 8 Sa 30/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.02.2014 – 3 Ca 1550/13 – teilweise wie folgt abgeändert: 1.              Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 1.440,23 br

Referenzen

(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für Pensionskassen durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen1.über die Berechnung und die Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung;2.über den maßgebenden Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung...